Tierzüchter sind Tierfreunde, manchmal gar Tiernarren. Viele von ihnen kümmern sich tagtäglich stundenlang um ihre Schützlinge. Denn Tiere zu züchten erfordert einen viel grösseren Einsatz, als Tiere «bloss» zu halten. Da ist die schiere Menge an Tieren, die Züchter normalerweise pflegen, um übertriebene Inzucht zu vermeiden. Da ist das Wissen, das sie sich aneignen müssen, um ihre Tiere so zu halten, dass sie sich möglichst gut fortpflanzen. Und da ist die Bereitschaft, sich über viele Tiergenerationen, über Jahre und Jahrzehnte mit dem Hobby zu beschäftigen.

Trotzdem kommt es vor, dass Züchter Tieren Schaden zufügen – gerade mit der Zucht. Denn nicht immer sind Zuchtformen und -merkmale, die dem Menschen gefallen, zum Wohl des Tieres. So gibt es herangezüchtete Mäuse, die zwanghaft im Kreis tanzen, weil sie wegen eines Ohrenschadens keinen Orientierungssinn mehr haben. Es gibt Goldfische, die kaum mehr sehen und schwimmen können, weil ihre Augen himmelwärts gerichtet oder von luftballonartigen Blasen umgeben sind. 

Informieren ist Pflicht
Damit nicht genug: Es gibt ausserdem «Kängurukatzen» mit so stark verkürzten und gekrümmten Vorderbeinen, dass sie hoppeln statt gehen. Oder Zwerg­hündchen, die kaum schwerer sind als ein halbes Kilo, aber wegen offener Schädeldecken vorzeitig sterben.

Eigentlich schreibt das Schweizer Tierschutzgesetz schon seit 2008 vor, dass die Zuchtziele darauf auszurichten sind, gesunde Tiere zu erhalten. «Für viele Züchter waren die Vorschriften aber zu unpräzise, sodass sie zögerten, sie umzusetzen», sagt Regula Kennel, Sprecherin des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Darum hat das BLV auf Anfang dieses Jahres eine Verordnung in Kraft gesetzt, die diese Vorschriften präzisiert. 

Die Verordnung verbietet explizit nur wenige Züchtungen – etwa Tanzmäuse, Zwerg­hunde, Kängurukatzen, Himmelsgucker- und Blasenaugen-Goldfische. Sie verpflichtet aber alle Züchter, sich über allfällige gesundheitliche Probleme ihrer Rasse zu informieren. Falls vererbbare Probleme auftreten könnten, muss der Züchter künftig von einem Tierarzt, Genetiker oder Verhaltensbiologen eine sogenannte Belastungsbeurteilung vornehmen lassen. Dieser teilt die zur Zucht vorgesehenen Tiere in Belastungskategorien ein, von denen es abhängt, inwiefern ein Tier zur Zucht eingesetzt werden darf. 

Mit Tieren, die keine erblichen Belastungen aufweisen, darf uneingeschränkt gezüchtet werden. Bei leichten Belastungen darf ebenfalls gezüchtet werden. Verkauft oder verschenkt ein Züchter aber solche Tiere, muss er den neuen Besitzer schriftlich darüber informieren, worauf er bei Haltung und Pflege achten muss. Bei mittleren Belastungen muss der Züchter eine Reihe von Auflagen erfüllen: Die Zucht muss zum Ziel haben, die Belastung bei den Nachkommen zu vermindern und der Züchter muss seine Zuchttätigkeit fortlaufend dokumentieren und den Behörden auf Verlangen vorweisen.

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 Die langen Schwanzfedern belasten Onagadori-Hähne
 laut dem Bund so sehr, dass ihre Zucht verboten wird.
 Bild: Fabian Schenkel

Belastungsbeurteilungen kosten viel
Dabei gehe es immer um den Schutz des Einzeltiers, sagt Kennel. «Innerhalb einer Rasse kommen Tiere unterschiedlichen Belastungsgrades vor.» So kann bei einer Perserkatze das lange Haar eine leichte Belastung darstellen. Sie steht einem Zuchteinsatz nicht entgegnen, weil der Züchter ihr mit der richtigen Fellpflege problemlos begegnen kann. Hat die Perserkatze aber ein allzu flachgedrücktes Gesicht und eine zu flache Nase, kann dies zu Problemen bei der Atmung führen. «Hier muss der Züchter vor der Verpaarung selbstverständlich eine Belastungsbeurteilung der Elterntiere vornehmen lassen», schreibt das BLV in den Erläuterungen zur Verordnung. 

Sind die Belastungen zu gross, ist ein Einsatz in der Zucht auf jeden Fall verboten. Als Beispiel nennt das BLV Onagadori-Hähne (Bild rechts), «die wegen ihrer extrem verlängerten Schwanzfedern nur in Schränken gehalten werden können».

Viele Zuchtverbände haben wenig Freude an der neuen Verordnung. So auch der Verband «Kleintiere Schweiz», der die Züchter von Kaninchen, Geflügel, Tauben, Ziervögeln, Meerschweinchen und Zwergziegen vereinigt, und der auch die «Tierwelt» herausgibt. «Die Beurteilung, welches Tier in welche Belastungskategorie fällt, ist sehr, sehr schwierig», sagt Gion Gross, Präsident der Kommission «Tiergesundheit und Tierschutz» des Verbandes. Weil die Verordnung hier keine klaren Vorgaben mache, sei der Willkür Tür und Tor geöffnet. 

Zudem kommen neue Kosten auf Züchter zu, die möglicherweise belastete Rassen haben. Gross schätzt, dass eine Belastungsuntersuchung mehrere Hundert Franken kosten wird – und das jedes Jahr, weil die Beurteilung vor jeder Zuchtpaarung vorgenommen werden muss. «Das wird viele abschrecken», ist Gross überzeugt. Es könne sogar sein, dass sich gar keine Fachperson finde, die Belastungsbeurteilungen durchführe. Denn die Beurteilungen können angefochten werden. «Welcher Tierarzt geht das Risiko ein, dafür vor Gericht gebracht zu werden?», fragt Gross. 

Das könne dazu führen, dass Rassen aus der Schweiz verschwinden. Auch solche, die Schweizer Kulturgut sind und für deren Erhaltung sich auch der Bund einsetzt. «Als Merkmal, das eine Belastung sein kann, wird  in der Verordnung zum Beispiel der Federbart bei Geflügel aufgeführt», sagt Gross. Ein solcher Federbart aber ist unter anderem ein Kennzeichen des Appenzeller Barthuhns, einer von nur drei Schweizer Hühnerrassen.

Gross schätzt, dass etwa ein Drittel aller Rassen, die von Mitgliedern von «Kleintiere Schweiz» gezüchtet werden, zumindest leichte Belastungen gemäss Verordnung aufweisen können. In einigen Fällen, da gibt Gross dem Bund recht, seien die Züchter tatsächlich übers Ziel hinausgeschossen. So gibt es unter den Tauben die Rasse «Stargarder Zitterhals». Hals und Kopf dieser Tiere schnellen ruckartig vor und zurück. Den Orientalischen Möv­chen – ebenfalls Tauben – wurden derart kurze Schnäbel gezüchtet, dass sie ihre Jungen nicht mehr selber füttern können. Die Züchter behelfen sich mit sogenannten Ammen, Tauben anderer Rassen, welchen sie die Mövchen-Eier unterschieben.

Manche orientieren sich an Europa
«Das müssen wir korrigieren», sagt Gross. Der Verband wolle die Zuchtziele, die sogenannten Rassenstandards, beurteilen lassen, um den Züchtern Hinweise darauf zu geben, bei welchen Rassen sie eine Belastungsbeurteilung vornehmen müssen. Allenfalls gelte es, neue Zuchtziele festzulegen. Das habe man zum Teil auch schon gemacht: So wurden die züchterisch gewünschten Ohrenlängen der Englischen Widderkaninchen verkürzt, um die Probleme bei der Fortbewegung zu verringern. Möglich wäre laut Gross auch, bei Hühnern und Tauben mit gefiederten Füssen im Rassenstandard festzulegen, dass die Befiederung eine bestimmte Länge nicht überschreiten soll. Oder bei Haubenhühnern klar festzuhalten, dass die Haube die Sicht der Tiere nicht beeinträchtigen darf.  

Allerdings sei dieses Vorgehen nicht immer möglich. Die Schweizer Taubenzüchter zum Beispiel orientieren sich an einem Europäischen Rassenstandard. Nur bei den in der Schweiz entstandenen Rassen können sie Korrekturen vornehmen. Auf die Zucht der anderen werden sie wohl verzichten müssen, wenn damit Belastungen für die Tiere verbunden sind. «Unsere Ausstellungen werden dadurch in Zukunft wohl weniger vielfältig sein», sagt Gross.