In den Jahren 2009 bis 2012 hatte der Hund der Rasse Hovawart mehrere Personen zum Teil schwer verletzt. Sein aggressives Verhalten zeigte «Chalom» vorwiegend beim Fressen. Wie die kantonale Instanz sehen die Lausanner Richter keine Alternative zur Einschläferung des Hundes.

Zwar hatte sich ein Ehepaar aus dem Kanton Zürich, das viel Erfahrung mit der Haltung von Hovawarts hat, bereit erklärt, den Hund zu übernehmen. Allerdings hätten sehr strikte Regeln bei der Haltung eingehalten werden müssen, um weitere gefährliche Zwischenfälle zu vermeiden.

Tierschutzgesetzgebung verhindert Zwingerhaltung
Die Regeln erachtet das Bundesgericht als derart aufwendig, dass eine Einhaltung nicht garantiert werden könne. Weil eine Zwingerhaltung des Tieres klar den gesetzlichen Regeln des Tierschutzes widersprechen würde, könne auch diese nicht in Betracht gezogen werden. Um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, gebe es demnach kein milderes Mittel als die Euthanasie des Hundes.