Der umstrittene US-Hundetrainer Cesar Millan darf Anfang Oktober im Zürcher Hallenstadion auftreten. Eine Prüfung durch das kantonale Veterinäramt hat ergeben, dass die Veranstaltung nach dem Tierschutzgesetz nicht bewilligungspflichtig ist. Trotzdem muss dieses eingehalten werden.

Der Schweizer Tierschutz (STS) ist enttäuscht über den Entscheid, wie Mediensprecherin Helen Sandmeier am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte. Der STS hatte die Behörden um ein Auftrittsverbot ersucht, da Cesar Millan teilweise mit Methoden arbeite, die in der Schweiz verboten sind («Tierwelt Online» hat berichtet).

Mit dem Segen der Behörden erhalte der umstrittene Hundetrainer eine Plattform, um seine veralteten, zumeist auf Druck und Unterwerfung beruhenden Methoden einem breiten Publikum vorzuführen.

Gesetz muss eingehalten werden
Eine Bewilligungspflicht ist deshalb nicht nötig, weil der Anlass nicht unter die Definition von Werbung mit lebenden Tieren fällt, wie das Veterinäramt schreibt. Unabhängig davon muss der Umgang mit den Hunden vor, während und nach der Show so gestaltet werden, dass er dem Schweizer Tierschutzgesetz entspricht. Beispielsweise ist der Einsatz einer Würgeleine generell verboten.

Das Veterinäramt hat den Veranstalter über gesetzliche Verbote, Rahmenbedingungen und Grundsätze informiert. Ausserdem wird es vor, während und nach der Show den Umgang mit den Hunden mitverfolgen und gegebenenfalls eingreifen.

Gegen den geplanten Auftritt von Cesar Millan hatten zahlreiche Hundezüchter, Fachleute und Tierschützer die «Initiative für gewaltfreies Hundetraining» gegründet. In einem offenen Brief an den Veranstalter und Behörden machten sie Anfang Mai auf die ihrer Meinung nach unethischen Praktiken des bekannten Hundetrainers aufmerksam.