Lebendige Tiere
Die Einfuhr lebendiger Tiere ist grundsätzlich möglich, sofern das Tier artgerecht transportiert wird. Unproblematisch ist es dann, wenn das Tier aus Europa stammt. Dann müssen die gleichen Impfungen gemacht und Dokumente vorhanden sein, wie wenn es in der Schweiz gekauft würde. Die EU und die Schweiz haben ihre Bestimmungen vereinheitlicht. Deutlich aufwendiger und auch teurer ist es bei anderen Ländern: Hier sind zahlreiche Papiere, Bescheinigungen, Impfungen und Tests notwendig. Wurde etwas vergessen, muss das Tier in Quarantäne. Und das kann teuer werden. Das Gleiche gilt übrigens auch für Pflanzen, etwa einen japanischen Bonsai.

Geschützte Tiere, Tierprodukte oder Pflanzen
Das Washingtoner Artenschutzabkommen regelt oder verbietet die Einfuhr geschützter Tiere oder Pflanzen. Es enthält mehrere Anhänge: Im Anhang I sind die unmittelbar bedrohten Arten aufgelistet. Diese dürfen auf keinen Fall eingeführt werden: Dazu zählen unter anderem alle Meeresschildkröten, einige Affenarten, bestimmte Papageien sowie einige Kakteen- oder Orchideenarten. Auch Elfenbein fällt in diese Kategorie.

Die in Anhang II aufgeführten Arten gelten ebenfalls als schutzbedürftig, können aber mit den entsprechenden Bescheinigungen und Zertifikaten eingeführt werden. In diese Kategorie fallen beispielsweise alle Affen, Bären, Katzen, Warane und Krokodile sowie alle Orchideen und Kakteen. Für deren Einfuhr braucht man ein sogenanntes CITES-Zertifikat. Dieses besagt, dass die Tiere oder Pflanzen auf einer Farm gezüchtet wurden und nicht aus freier Wildbahn stammen. Hersteller von Luxuswaren legen solche Zertifikate bei, wenn sie beispielsweise Uhren mit Krokodillederarmbändern verkaufen. Bei Waren, die man an einem Marktstand kauft, dürfte es schwieriger sein, ein solches Zertifikat zu erhalten.