Ende 2001 kam das erste geklonte Kätzchen zur Welt. Copy Cat (CC) überlebte als Einziger aus 87 Embryonen. Die Kosten für das Forschungsprojekt übernahm damals die Firma Genetic Savings & Clone mit Sitz in Sausalito im US-Bundesstaat Kalifornien. Sie witterte hinter dem Versuch das grosse Geschäft. Ihre Vision: Katzenbesitzern ihre dahingeschiedenen Lieblinge zurückbringen. 

Die erste Interessentin liess denn auch nicht lange auf sich warten. Eine Flugbegleiterin aus Dallas USA zahlte 50'000 Dollar für eine Replik ihrer verstorbenen Katze Nicky, mit der sie fast zwei Jahrzehnte zusammengelebt hatte. Nach der Geburt des Klons im Oktober 2004 zeigte sie sich begeistert: «Ich sehe absolut keinen Unterschied zwischen Little Nicky und Nicky.» Wie sein Vorgänger, sei das Klon-Büsi überhaupt nicht wasserscheu. «Sie ist sogar schon in die Badewanne gesprungen  – genau wie das Nicky früher getan hat.»

Dass geklonte Katzen die Eigenschaften ihrer Vorgänger übernehmen, ist allerdings nicht immer gegeben. «Zwar sind geklonte Tiere ihren Vorgängern häufig sehr ähnlich, bei vielen Merkmalen und auch beim Verhalten kann es aber auch Unterschiede geben», sagt Tosso Leeb, Direktor des Instituts für Genetik an der Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern. Neben der Genetik spielen auch Umwelteinflüsse eine Rolle. «Man hat also keine Garantie, dass die Beziehung zum geklonten Tier genauso innig ist wie zu seinem Vorgänger.»

So funktioniert Klonen
Aus einer Gewebeprobe des zu klonenden Tieres entnimmt man eine Zelle. Davon wird der Zellkern und damit praktisch die ganze Erbinformation in eine unbe-fruchtete Ei-Zelle übertragen. Wenn sich Zellkern und Ei-Zelle verbinden, kann im Reagenzglas ein Embryo entstehen. Der Embryo wird dann in eine Leihmutter übertragen. Dort kann er wie bei einer normalen Schwangerschaft heranwachsen und von der Leihmutter ausgetragen werden.

Kommerziell noch nicht sinnvoll
Vielleicht mit ein Grund, warum sich das kommerzielle Klonen von Katzen nicht so richtig durchgesetzt hat. Zwar gibt es noch einzelne Anbieter in Südkorea und den USA. Aber nicht einmal die Pioniere von Genetic Savings & Clone konnten ihr Geschäft halten. Schon 2006 stellte das Unternehmen seinen Betrieb ein. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte man in Sausalito gerade mal fünf Katzen geklont. In einem Schreiben hiess es damals: «Wir sind nicht in der Lage, die Technologie so weit zu entwickeln, dass das Klonen von Haustieren kommerziell sinnvoll ist.» Dies, obwohl die Firma die Gebühren pro Klon-Katze von 50'000 auf rund 30' 000 Dollar senken konnte.  

Für Tosso Leeb hat das Klonen ohnehin nur in der biomedizinischen Forschung Platz. «Privat gehaltene Haustiere auferstehen zu lassen, finde ich überhaupt nicht sinnvoll.» Den Tieren tue man damit keinen Gefallen. «Sie können krank oder mit Missbildungen zur Welt kommen.» Wenn sie denn überhaupt überlebten. 

«Ethisch nicht vertretbar»
Für Copy Cat hatte es damals 87 Embryonen gebraucht. Ein Schnitt, der auch heute nicht ungewöhnlich ist. Die Erfolgschancen sind nur minimal gestiegen. «Dass es nur einer aus Hundert schafft, ist keine Seltenheit», sagt Leeb. Denn auch heute sei es nicht möglich, im Reagenzglas exakt die gleichen Bedingungen wie in der Gebärmutter zu schaffen. 

Aber nicht nur die Klon-Katze könne Schäden davontragen. «Auch für die Träger-Katze ist der Eingriff belastend.» Bevor der Leihmutter die gezüchteten Embryonen eingesetzt werden, wird sie mit Hormonen behandelt. So kommt sie ins richtige Zyklus-Stadium und man erhöht die Chance, dass einer der Embryonen überlebt. 

Für Leeb ist das Klonen von Haustieren im privaten Bereich damit «ethisch nicht vertretbar». Trotzdem gibt es Anbieter und Abnehmer – und auch in der Schweiz ist es nicht verboten. Zwar gab es laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV in der Schweiz bisher noch keine Fälle von geklonten Haustieren. Grundsätzlich wäre es aber auch hier möglich, Katzen kommerziell zu klonen. Voraussetzung dafür ist eine Tierversuchsbewilligung. 

Tierversuche sind auf Bundesebene im Tierschutzgesetz geregelt. Die Tierversuchsbewilligung wird von den Kantonen erteilt und der Entscheid obliegt den Kantonstierärzten. Da das Klonen für die Tiere belastend ist, müssen vor dem Entscheid die kantonalen Tierversuchskommissionen angefragt werden. Sie wägen ab zwischen dem Nutzen des Klonens und der Belastung für die Tiere. Die Kommissionsmitglieder dürfen dem Versuch nur dann zustimmen, wenn der Nutzen für die Gesellschaft die Belastungen der Tiere überwiegt. «Dass dies jemals der Fall sein wird, bezweifle ich», sagt Leeb. «Der erwartete Nutzen erschliesst sich mir überhaupt nicht.»