Die Solothurner Regierung hat sich am Mittwoch mit der zeitlichen Verdoppelung der Leinenpflicht für Hunde im Wald im Kantonsrat durchsetzen können. Gegen diese Bestimmung in der Jagdverordnung war zum zweiten Mal innerhalb von wenigen Monaten aus Ratskreisen ein Veto eingereicht worden.  

Anfang September hatte der Rat mit 51 zu 34 Stimmen ein erstes Veto gutgeheissen. Damit sollte eigentlich jene neue Bestimmung des Regierungsrates in der Jagdverordnung zu Fall gebracht werden, die eine generelle Leinenpflicht für Hunde zwischen April und Juli im Wald sowie in einem Streifen 100 Meter ausserhalb des Waldes vorschreiben wollte. Bis dahin erstreckte sich die generelle Leinenpflicht auf eine zweimonatige Zeit zwischen Anfang Anfang Mai bis Ende Juni ohne räumliche Ausdehnung auf ein Gebiet ausserhalb des Waldes. Diesen Zustand wollte eine Mehrheit des Rates mit dem ersten Veto wieder herstellen.  

Die Regierung machte ihre Hausaufgaben nach Behandlung des Vetos im Herbst aber in den Augen der Veto-Befürworter nur halbwegs und strich nur die Bestimmung über den Waldabstand aus der Verordnung. Die gegenüber der bestehenden Regelung verdoppelte, zeitliche Leinenpflicht im Wald beliess sie in der Verordnung. Sie begründete ihr Vorgehen damit, dass sich das Veto nur gegen den Waldabstand gerichtet habe. Damit entfachte sie den Zorn jener Ratsmitglieder, die dem ersten Veto zugestimmt hatten. Diese formulierten just ein zweites Veto, mit dem auch die zeitliche Verdoppelung der Leinenpflicht wieder aus der Verordnung hätte gekippt werden sollen.

Entrüstung bei Ratsmitgliedern
Die Regierung habe sich klar über das Vetorecht hinweggesetzt, lautete der Tenor der Meinungen jener, die sich für das erste Veto eingesetzt hatten. Mehrere Ratsmitglieder äussersten ihre Enttäuschung und Entrüstung über das Vorgehen der Regierung. Die Regierung habe nach der Genehmigung des letzten Vetos nicht eine einzelne Bestimmung kassieren, sondern sie habe die gesamte Verordnung zurücknehmen müssen, begründete Regierungsrätin Brigit Wyss (Grüne) das Vorgehen. Danach sei eine neue Verordnung vorgelegt worden, in der die zeitliche Verdoppelung der Leinenpflicht erneut festgeschrieben wurde.  

Überraschend fand das Vorgehen der Regierung bei einer Mehrheit des Rates Gehör. Das Veto wurde mit 65 zu 30 Stimmen abgelehnt. Fortan gilt in Solothurner Wäldern für Hunde eine generelle Leinenpflicht zwischen April und Juli.