Weil aus einem nationalen Hundegesetz voraussichtlich nichts wird, hat der Kanton Zug ein eigenes Regelwerk in Angriff genommen. Der Antrag der Regierung, der am Dienstag publiziert wurde, setzt auf die Eigenverantwortung der Hundebesitzer: Leinenpflicht und verbotene Rassen soll es im Kanton Zug nicht geben.

Ob der Vierbeiner an die Leine gehört, sollen im Kanton Zug die Halter entscheiden. Sie würden den Charakter ihres Tieres kennen, schreibt die Regierung. Wichtig sei aber, dass sie ihre Hunde unter Kontrolle hätten und jederzeit herbeirufen könnten.

Auf ein Verbot von bestimmten Rassen will der Regierungsrat verzichten. Damit würde der Kanton Zug weniger weit gehen als die Kantone Zürich, Genf, Wallis und Freiburg, in denen für potenziell gefährliche Rassen Halteverbote in Kraft gesetzt wurden.

Hundekot liegenlassen: 100 Franken Busse
Durchgreifen will der Zuger Regierungsrat nur übers Portemonnaie: Verletzt ein Hundehalter seine Aufsichtspflicht, soll er mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken bestraft werden können. Dieser Betrag würde auch fällig, wenn Halter den Kot ihrer Tiere nicht aufnehmen.

Obligatorisch soll im Kanton Zug nur der Sachkundenachweis für Hundehalter sein, der aber ohnehin in der ganzen Schweiz Pflicht ist. Vor dem Hundekauf müssen die Halter dabei einen mindestens vier Stunden dauernden Kurs besuchen. Im ersten Jahr müssen die Halter zudem ein praktisches Training mit ihrem neuen Begleiter absolvieren.

Das Zuger Hundegesetz wird an der kommenden Kantonsrats-Sitzung am 11. Dezember der behandelnden Kommission zugewiesen. Wann es in den Rat kommt, ist noch unklar.