Der Ausserrhoder Regierungsrat hat ein neues Hundegesetz verabschiedet und am Montag an den Kantonsrat überwiesen. In einer Mitteilung ist von einem"pragmatischen" Gesetz die Rede. Die Sicherheit und Gesellschaftsverträglichkeit der Hundehaltung soll gewährleistet, Hundehalter aber nicht unnötig eingeschränkt werden.

Insbesondere will der Kanton auf Rassenverbote und spezielle Bewilligungspflichten für einzelne Rassen verzichten. «Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz sollen auch in Zukunft ermöglichen, dass Appenzell Ausserrhoden im Hundewesen kein grosser Bewilligungs-, Kontroll- und Sanktionsapparat aufgebaut werden muss», heisst es in der Mitteilung. 

Hofhunde nicht steuerlich bevorzugt
Die Hundekontrollen und die Erhebung der Hundesteuer überträgt der Kanton den 20 Gemeinden. Im Gegenzug übernimmt der Kanton die Anordnung allfälliger Massnahmen zur Einschränkung der Hundehaltung im Einzelfall. Hier sei die Zuständigkeit des Kantons gerechtfertigt, da Fachkenntnisse erforderlich seien, heisst es im Communiqué.

Festhalten will der Regierungsrat daran, dass Landwirte für das Halten eines Hofhundes gleich hohe Steuern zahlen müssen wie die Halter eines «gewöhnlichen» Hundes. Laut der Regierung verursachen landwirtschaftliche Hofhunde nicht weniger Kosten für die öffentliche Hand als die übrigen Hunde. Der Kantonsrat befasst sich im Mai mit dem neuen Hundegesetz.