Das Obergericht entschied, dass keiner von beiden im Recht ist. Dafür müssen jetzt beide die Gerichtskosten tragen.   Auslöser für den Rechtsstreit, bei dem vor allem viel Papier produziert wurde, war ein Spaziergang im Dezember 2016. Die Hundehalterin war mit ihrem Liebling unterwegs, als sie ihrem künftigen Kontrahenten – ebenfalls mit Hund – begegnete. Die Situation eskalierte, weil ihr Hund nach dem anderen Vierbeiner schnappen wollte. Der Mann habe sie und ihren Hund zu treten versucht, sagte die Frau aus. Zudem habe er gedroht, den «Sauchrüppel» – gemeint ist damit der Hund – umzubringen.  

Hund und Frauchen blieben trotz wüster Worte unverletzt. Weil sie nach dem Spaziergang aber verängstigt und schockiert war, erstattete die Frau trotzdem Anzeige, wegen Drohung, Körperverletzung, Tätlichkeiten und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz. Der Hündeler bestritt in der Befragung jedoch, die Frau und ihren Hund bedroht zu haben. Und auch wenn, fügte er an – in der Hitze des Gefechts könne dies halt mal passieren, ohne drohende Absicht.

Hund blieb unverletzt  
Die Staatsanwaltschaft entschied, kein Strafverfahren gegen den Mann einzuleiten. Er übergab die Akten jedoch dem Statthalter. Dieser solle entscheiden, ob das Verhalten des Mannes allenfalls eine Übertretung beinhalte und eine Busse fällig sei.  

Die Hundehalterin fühlte sich dadurch nicht ernst genommen und erhob Beschwerde gegen diese so genannte «Nichtanhandnahme». Gleichzeitig reichte auch der Mann eine Beschwerde ein. Ihn störte es, dass die Akten an den Statthalter gingen und ihm so wegen seines Ausrasters doch noch eine Busse blühen könnte.   Gleichzeitig verlangte er in seiner Beschwerde, dass die Hündelerin sämtliche Verfahrens- und Gerichtskosten übernehmen soll. Schliesslich habe sie ihn angezeigt.  

Das Obergericht liess beide abblitzen: Den Hündeler, weil er gar nicht dazu legitimiert sei, Beschwerde zu erheben, wenn ein Fall an den Statthalter weitergegeben werde. Die Hündelerin, weil es gar nicht erwiesen sei, dass diese Szene wirklich so stattgefunden. Sie selber und ihr Hund seien zudem unverletzt geblieben. Weil beide verlieren, bleiben auch beide auf den Gerichtskosten sitzen: Die Hundehalter müssen je 700 Franken zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide können es noch ans Bundesgericht weiterziehen.