Sonderrregelung
Glarus lockert Leinenzwang in Jagdbanngebieten
In Randzonen der Jagdbanngebiete in der Nähe von Siedlungen dürfen Hunde ausserhalb der Wälder neu frei herumlaufen.
Hintergrund der Ausnahmeregelung ist die revidierte Jagdverordnung des Bundes, die seit Juli die Leinenpflicht auf der gesamten Fläche der Jagdbanngebiete vorsieht, wie die Glarner Regierung am Mittwoch mitteilte. Glarus einigte sich mit dem Bund aber auf eine Lockerung der Leinenpflicht, weil die Jagdbanngebiete einen Fünftel der ganzen Kantonsfläche ausmachen. Zudem erstrecken sich die Schutzflächen bis in den Naherholungsbereich der Bevölkerung.
Die generelle Leinenpflicht wird im Alpenkanton aufgehoben in "Randzonen der Jagdbanngebiete, die keinen Kernlebensraum für Wildtiere darstellten und in Siedlungsnähe als Naherholungsgebiet der Bevölkerung dienen". Stattdessen gilt dort die kantonale Regelung. Diese besagt, dass Hunde im Wald und entlang der Waldränder an der Leine geführt werden müssen.
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