Mit der Kastrationspflicht soll die übermässige Vermehrung der Tiere eingedämmt und so das Katzenleid vermindert werden. Die Petition ist im Frühling 2016 von den Tierschutzorganisationen Network for Animal Protection (NetAP) und der Stiftung für das Tier (TIR) im Recht lanciert worden.

In der Schweiz leben gemäss den beiden Organisationen zwischen 100'000 und 300'000 herrenlose Katzen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme besteht nach ihren Angaben auch hierzulande ein Streunerproblem.

Eine der Hauptursachen liege darin, dass Privatpersonen ihre Freigänger-Katzen nicht kastrieren liessen, schreiben die Organisationen. Diese Katzen sorgten zusammen mit herrenlosen, unkastrierten Tieren ständig für weiteren Nachwuchs.

Dies geschehe, obwohl die Tierschutzverordnung ausdrücklich festhalte, dass Tierhaltende alles Zumutbare tun müssten, um zu verhindern, dass sich ihre Tiere übermässig vermehrten. Das Paarungsverhalten unkastrierter Freigänger-Katzen unter Kontrolle zu halten, sei für deren Halter aber praktisch unmöglich.

Hygieneprobleme und Hunger   
Die Streunerproblematik sei mit viel Tierleid verbunden. Vermehrten sich Katzen übermässig, bildeten sich schnell grosse Kolonien auf engem Raum, was zu Hygieneproblemen und zur Ausbreitung von Krankheiten führe. Viele Tiere würden qualvoll sterben, weil sie keine medizinische Versorgung erhielten oder nicht ausreichend Nahrung fänden.

Die unkontrollierte Vermehrung der Katzen führe ausserdem dazu, dass jedes Jahr unzählige ungewollte Jungtiere in Tierheime abgeschoben oder ausgesetzt würden. Insbesondere in ländlichen Gebieten würden unerwünschte Kätzchen zudem teilweise immer noch ertränkt oder auf andere tierquälerische Weise getötet.

Aus diesen Gründen sei die Haltung unkastrierter Katzen mit Freilauf aus Sicht des Tierschutzes höchst problematisch. Die Kastration von Freigänger-Katzen bilde eine verhältnismässige Massnahme, um einen weiteren Anstieg der Streunerpopulation zu vermeiden.

Die aktuell geltenden Rechtsvorschriften greifen in den Augen der Tierschützer aber zu kurz. Die beiden Tierschutzorganisationen hoffen nun, mit Hilfe des öffentlichen Drucks, der von der Petition ausgeht, das Parlament zur Schaffung einer schweizweit geltenden Regelung zu bewegen, die sämtliche Halter von Freigänger-Katzen verpflichte, diese von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, bevor sie den Tieren Freilauf gewährten.