Insgesamt ergingen schliesslich 1674 Strafbefehle und 68 Urteile, wie Vertreterinnen der TIR am Donnerstag an einer virtuellen Medienkonferenz darlegten. 51 Prozent der Fälle betrafen Heimtiere, knapp 32 Prozent Nutztiere. Deutlich zugenommen haben Delikte an Versuchstieren. Die zehn Verfahren im Jahr 2019 stellen laut TIR-Gutachten einen neuen Höchstwert dar. Bezogen auf die Tierarten waren Hunde mit klarem Abstand vor Rindern am häufigsten Opfer von Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung.

Diese Zahlen seien auch etwas irreführend, gab Mitautorin Bianca Körner zu bedenken: «Ein Grossteil der Entscheide befasste sich mit der mangelnden Beaufsichtigung von Hunden.» Dabei handle es sich nicht um eine tierschutzrechtliche Bestimmung, sondern um eine sicherheitspolitische, da jeder Halter dafür verantwortlich sei, dass sein Hund Menschen und andere Tiere nicht gefährde. Ausserdem betrifft ein Fall normalerweise einen Hund, bei Nutztieren dagegen sind es meist mehrere Tiere. «Es ist auch dann nur ein einziger Fall, wenn eine Person 300 Lämmer ohne Betäubung kastriert.»

Dass fast ausschliesslich Strafbefehle und damit «verkürzte Verfahren am Schreibtisch, die der Öffentlichkeit entzogen sind», dominierten, zeige, dass der Strafrahmen in keiner Weise ausgeschöpft werde, sagte die stellvertretende Geschäftsleiterin Christine Künzli. Die Kontrolle von Verstössen durch Medien und Gesellschaft sei so nicht gewährleistet.

Behörden nehmen Pflichten ernster
Obwohl in der Schweiz Millionen von Tieren gehalten und genutzt würden, liege die Zahl der Tierschutzstrafverfahren regelmässig sehr tief, heisst es in einer Mitteilung zum Gutachten. Es sei deshalb von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Dass immer mehr Fälle juristisch begutachtet würden, ist laut Körner jedoch begrüssenswert.

Die kontinuierliche Zunahme der Fälle in den letzten 20 Jahren deute darauf hin, dass die Vollzugsorgane ihre Pflichten generell ernster nähmen und Straftaten an Tieren immer häufiger untersucht und sanktioniert würden. Dies sei kein Hinweis auf einen Anstieg der Kriminalität gegenüber Tieren. Aber es würden immer mehr Fälle gemeldet und auch personell könnten heute mehr Verfahren bewältigt werden.

Entsprechende Verfahren würden heute viel konsequenter durchgeführt, sagte Künzli. Trotzdem bestehe schweizweit noch grosser Handlungsbedarf. Die TIR kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Justizbehörden nach wie vor «nur unzureichend mit den Straftatbeständen des Tierschutzrechtes vertraut sind».

Tierschutzdelikte werden immer noch bagatellisiert
In vielen Kantonen sei zudem die Vollzugsstruktur noch zu schwach ausgebildet. Viel zu oft würden Tierschutzdelikte auch heute immer noch bagatellisiert. Auch massive Verstösse würden häufig nur als Übertretungen geahndet.

Die Strafverfolgungsbehörden würden den gesetzlich erlaubten Strafrahmen «bei Weitem» nicht ausschöpfen. Durchschnittlich sei 2019 für Übertretungen eine Busse von 350 Franken ausgesprochen worden. Der Strafrahmen würde maximal 20'000 Franken erlauben, bei Fahrlässigkeit immerhin 10'000 Franken.

Unbedingte Freiheitsstrafe hat es laut Künzli keine einzige gegeben, lediglich zwei bedingt ausgesprochene, eine im Kanton Wallis und eine im Thurgau. Diese «implizite Bagatellisierung» von Tierschutzdelikten vermöge kaum abschreckende Wirkung zu entfalten. Insgesamt stehe die Bestrafung in keinem Verhältnis zum verursachten Tierleid.

Schafe beim Sömmern sich selber überlassen
Dies gelte auch für die Schafhaltung, auf die die TIR in ihrer diesjährigen Analyse der von den Kantonen gemeldeten Fälle ein besonderes Augenmerk richtete. Dabei ging es den oft völlig unzureichenden Witterungsschutz sowie mangelnde Kontrollen und Beaufsichtigung bei der Sömmerung. «Viele Tiere werden einfach draussen abgestellt», sagte die rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin Katerina Stoykova, «sie stehen knietief im Schnee oder in der prallen Sonne.»

Auch während der Sömmerung würden sie auf den Alpen bis zu einer Woche einfach sich selber überlassen, stürzen ab oder verendeten aus anderen Gründen. Jährlich sterben laut Stoykova gut 4000 Schafe im Sömmerungsgebiet. «Nur 200 Fälle gehen auf Raubtiere zurück, doch diese stehen im Fokus der Öffentlichkeit.» Trotzdem habe im 2019 Jahr kein einziges der 108 Verfahren gegen Schafhalter gesömmerte Tiere betroffen.