Nur per Zufall wurden die Behörden auf diesen Fall von schlechter Tierhaltung aufmerksam: Die Polizei rückte eigentlich aus, weil sie gegen den Sohn der Tierhalterin ermittelte. Im April 2016 sollte eine Hausdurchsuchung bei ihm durchgeführt werden.      

Als sie im Haus eintrafen, in dem der Sohn mit seiner Mutter lebte, fanden die Polizisten sechs Katzen und zwei Hunde, die unter mehr als unhygienischen Bedingungen gehalten wurden. Kot überall – an den Wänden, am Boden, in der Dusche, dazu Tierhaare und Urin in der ganzen Wohnung. Entsprechend war der Geruch.      

Auch die Tiere gaben kein schönes Bild ab. Die Hunde hatten ein verfilztes Fell, waren übergewichtig und übersät mit Zecken. Den Katzen fehlte Wasser, teilweise waren sie abgemagert. Eines der Tiere hatte Katzenschnupfen und entzündete Augen, was aber offensichtlich nicht tierärztlich behandelt wurde.

Tiere beschlagnahmt  
Die Polizisten machten Fotos und leiteten diese ans Veterinäramt weiter. Umgehend wurden die Tiere beschlagnahmt. Das Statthalteramt Winterthur bestrafte die Halterin daraufhin wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz mit einer Busse von 600 Franken. Das wollte die Besitzerin aber nicht bezahlen.      

Sie pflege ihre Tiere gut und putze regelmässig, argumentierte sie. Das sei nur eine Momentaufnahme gewesen. Die Beschlagnahmung der Tiere sei zudem nicht rechtens, weil niemand vom Veterinäramt dabei gewesen sei. Ein Polizist habe nicht die nötigen Kenntnisse, um zu beurteilen, ob Tiere richtig gehalten würden oder nicht.      

Sie zog den Fall ans Bezirksgericht Winterthur und schliesslich ans Obergericht Zürich. Wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht, brachten ihr die ganzen juristischen Schritte nichts. Das Obergericht bestätigte die Busse.

Einsicht nur «äusserst zurückhaltend»  
Es sei zwar nicht ihr direkter Vorsatz gewesen, die Tiere zu vernachlässigen. Aber sie habe nachlässig und verantwortungslos gehandelt, schreibt das Obergericht. Einsicht zeige sie nur «äusserst zurückhaltend».      

Die Beschlagnahmung sei rechtens gewesen. Um Tiere zu beschlagnahmen, sei es nicht notwendig, dass jemand vom Veterinäramt dabei sei. Auch ein Polizist könne beurteilen, ob Tiere falsch gehalten würden. «Da braucht es keine Fachkenntnisse.»      

Weil die Frau ihre Fehler nicht wirklich einsieht, hätte das Obergericht sie gerne schärfer bestraft als nur mit einer Busse von 600 Franken. Doch es darf den Entscheid des Winterthurer Bezirksgerichtes nicht zum Nachteil der Beschuldigten verschlechtern – so will es das so genannte «Verschlechterungsverbot».      

Die Tiere leben mittlerweile wieder bei der bestraften Halterin. Nachdem die sechs Katzen und zwei Hunde während eines Monats tierärztlich betreut und im Tierheim aufgepäppelt wurden, erhielt die Frau ihre Schützlinge zurück.