Dies teilte der Vizebürgermeister des Ortes mit. Die Hunde gehörten demnach zu der Familie. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Mutter wegen fahrlässiger Tötung, weil das Kind alleine mit den Hunden im Garten war. Offenbar spielte der Junge in einem Planschbecken, wie die Nachrichtenagentur Ansa berichtete.

Das Kind wurde sofort ins Krankenhaus gebracht, konnte aber nicht mehr gerettet werden. Argentinische Doggen sind ursprünglich Jagdhunde und werden mancherorts als Kampfhunde angesehen. In der Schweiz braucht man für ihre Haltung in den Kantonen Zürich, Freiburg, Solothurn, Baselland und Baselstadt, Schaffhausen, Thurgau und Tessin eine Bewilligung. Im Wallis und in Genf sind sie verboten.