Seengen AG am Hallwilersee, gefühlte 35 Grad, 18 Uhr. Den ganzen Tag schon drehen sich meine Gedanken um die erfrischende Abkühlung am Abend. Nach der Arbeit rasch in den See springen, ein paar Runden schwimmen und dann auf der Wiese bei einem sanften Sommerlüftchen entspannen. Soweit der Plan, doch es kommt anders.

Schon der Parkplatz lässt erahnen, wie voll es am Hallwilersee ist. Verständlich, wurde mir Seengen doch empfohlen als Ortschaft, die neben den offiziellen Seebädern auch gratis Badeplätze haben soll. Genau das Richtige für Hundehalter wie mich. Also machen mein Vierbeiner und ich uns auf den Weg Richtung Wasser. Es dauert ein Weilchen, doch nach 15 Minuten erreichen wir glücklich den See. Abgeschreckt von der viel zu vollen Liegewiese am Brestenberg gehen wir weiter am Ufer entlang, passieren das Männerbad, das Frauenbad und einige Angler, finden aber weit und breit keinen Badeplatz, der mit Hund zugängig ist.

Ein See, verschiedene Bestimmungen: Jede Gemeinde entscheidet für sich
Verzweifelt und langsam ausgelaugt frage ich nach einer halben Stunde einen Spaziergänger. Nur noch etwa 200 Meter, dann komme eine Badestelle, wo Hunde kein Problem sein sollten, ist er überzeugt. Neuer Mut macht sich breit. Sollte ich etwa doch noch zu meinem verdienten Bad kommen? Wenige Minuten später vernehme ich Stimmen, ein Gewirr aus Lachen und Planschen und kann es kaum noch erwarten. Und da sehe ich ihn, einen kleinen, gemütlichen Badeplatz. Er liegt zwar nur an einem Seitenarm des Sees, aber besser als nichts. Als ich schon im Begriff bin mein Handtuch auszubreiten, fallen mir die merkwürdigen Blicke der anderen Badegäste auf. Verunsichert schaue ich mich um und plötzlich sehe ich das Schild. Es herrscht Hundeverbot!

Eine halbe Stunde später lande ich völlig verschwitzt, müde und genervt neben einem der privaten Badehäuschen mitten im Morast. Der Platz liegt ungemütlich direkt am Weg, umfasst kaum mehr als einen Quadratmeter, bietet nur einen steinigen Zugang in den See und beheimatet diverse Krabbeltiere. Einen genauen Blick erspare ich mir. Doch ich will nur noch ins Wasser und die einzige hunde-freundliche Zone am Brestenberg ist weiterhin überfüllt. Und immerhin gibt es hier die Möglichkeit meinen Hund so anzubinden, dass er sich zwar abkühlen, aber nicht auf den Weg laufen kann.

So oder ähnlich ergeht es im Sommer vielen Tierfreunden. Zwar sind angeleinte Hunde prinzipiell fast überall erlaubt, doch die Realität sieht anders aus. Denn die Beschlüsse einzelner Gemeinden stehen über kantonalen Gesetzen. Im Klartext: Jede an ein Gewässer angrenzende Gemeinde kann selber entscheiden, ob und wo sich Hunde aufhalten dürfen. Das macht die Suche nach einem geeigneten Badeplatz schwierig und unübersichtlich. In kostenpflichtigen Seebädern sind Hunde grundsätzlich verboten. Auf als Badeplatz deklarierten Liegewiesen ist es unterschiedlich. Die Begründung für ein Verbot ist überall ähnlich: Hunde könnten Dreck machen und andere Badegäste stören oder gar gefährden. Tobias Treichler vom touristischen Dienstleister «Weisse Arena Gruppe» aus Graubünden wird deutlicher. Er klagt nicht nur darüber, dass viele Gäste des Caumasees ihre Vierbeiner trotz Leinenpflicht frei laufen lassen, sondern sagt: «Hunde versuchen beim Baden oft auf Menschen zu steigen. Nicht aus böser Absicht, sondern einfach weil sie gerne sicheren Boden unter den Füssen haben. Falls der Hund sich eine Person aussucht, die nicht gut schwimmen kann oder den Hund nicht kennt, kann dies gefährlich werden.»

Störungen an Land könnten einfach vermieden werden, meint Julika Fitzi vom Schweizer Tierschutz STS. Sie schlägt vor, an den Plätzen, wo Hunde erlaubt sind, Haken anzubringen, um die Racker anzuleinen. Denn vor allem wenn die Wiese gut besucht ist, sei es schwierig, eine geeignete Stelle zum Anbinden zu finden. Ausserdem moniert sie die Hinterlassenschaften der oft jugendlichen Gäste. Essensreste und Scherben machten die öffentlichen Badeplätze nicht selten zu einem Minenfeld für Hundehalter.

Naturschutzgebiete und Privatgelände verringern die Anzahl der Badeplätze
Ein weiteres Hindernis für das Badevergnügen im Allgemeinen ist die Natur oder genauer gesagt der Naturschutz, der hierzulande bekanntlich grossgeschrieben wird. Was generell natürlich positiv und vorbildlich ist, wird für Badegäste schnell zum Problem. Ein gutes Beispiel dafür ist der Sempachersee, wie Peter Kull von der Abteilung Landwirtschaft und Wald vom Kanton Luzern bestätigt: «Hunde dürfen grundsätzlich im Sempachersee baden und sich auf Liegewiesen aufhalten. In der Praxis gibt es aber gar nicht so viele Stellen, wo dies möglich ist.» Zumal es neben den Schutzgebieten auch eine Reihe von Privatgrundstücken gebe. Der Platz für öffentliche Liegewiesen ist also sehr eingeschränkt. Ohne vierbeiniges Anhängsel weicht man in solch einem Fall auf eine der «Badis» aus. Doch was macht man mit Hund?

Daher wünschen sich immer mehr Menschen extra Badestellen für Tiere. Mit gutem Beispiel voran gehen in diesem Sinne der Kanton Zug, die Stadt Basel und Arosa GR. In der Bündner Feriendestination sind Hunde sogar im Seebad erlaubt. Laut dem dortigen Tourismusverband hat es in den vergangenen 20 Jahren keine Probleme dadurch gegeben. Am Zugersee und am Rhein haben Hunde ihre eigenen Badeplätze (siehe Kasten). Kantonstierarzt Michel Laszlo vom Kantonalen Veterinäramt Basel-Stadt wirbt daher für mehr Verständnis: «Der Hund darf andere Rheinnutzer nicht belästigen. Aber auch Hunde haben in der sommerlichen Hitze ein Anrecht auf Abkühlung, schon allein aus tierschützerischen Gründen. Der Rhein gehört schliesslich allen.»

Tipps für Hundehalter

Erlaubt sind Hunde u. a. an folgenden Plätzen:
Bodensee: auf vielen der öffentlichen Liegewiesen
Caumasee: auf dem Badeplatz gegenüber des Restaurants
Greifensee: in den um den ganzen See verteilten Erholungszonen
Hallwilersee: auf den öffentlichen Liegewiesen in Meisterschwanden und auf dem Badeplatz Brestenberg in Seengen
Rhein: auf den Hundebadeplätzen am St.-Alban-Rheinweg und beim Tinguely-Museum in Kleinbasel
Sempachersee: am südlichen Ende nahe Sempach Station
Thunersee: auf einigen der öffentlichen Liegewiesen
Untersee: im Seebad Arosa
Zugersee: auf dem Badeplatz für Hunde neben dem Naturschutzgebiet
Zürichsee: auf den meisten öffentlichen Liegewiesen