Noch im vergangenen Mai hatte das Kantonsparlament den Wildschutz höher gewichtet als den Freilauf für Hunde. Da jedes Jahr mehrere Dutzend Rehe Opfer von reissenden Hunden werden, entschied es damals mit 35 zu 19 Stimmen zugunsten des Leinenzwangs im Wald und an Waldrändern.

Am Montag hob der Rat mit einem nahezu umgekehrten Stimmenverhältnis von 39 zu 15 Stimmen diese Leinenpflicht wieder auf. In der Volksdiskussion (Vernehmlassung für alle) war aufgrund des früheren Entscheides ein organisierter Sturm der Entrüstung von Hundehaltern und Tierschützern losgebrochen: Leinenzwang sei «Tierquälerei». Einzig der WWF widersprach dieser Behauptung.

Ein Muss, wenn Kontrolle fehlt
Der Rat strich gleich auch noch die Pflicht zur Leine entlang verkehrsreicher Strassen. Ein Muss ist die Leine deshalb nun noch beim Fehlen anderer wirksamer Kontrollmöglichkeiten, auf Schulanlagen, Spiel- und Sportplätzen, in Parks, auf Weiden mit Nutzvieh, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln auf Bahnhöfen und auf behördliche Anordnung im Einzelfall.

Ein neues kantonales Hundegesetz wurde notwendig, weil der Nationalrat auf ein Hundegesetz auf Bundesebene verzichtet hat. Ein Antrag auf Nichteintreten scheiterte ebenso wie einer auf das Ratsreferendum: Dies hätte automatisch eine Volksabstimmung ausgelöst.

50 statt 75 Prozent
Ursprünglich sollten Kontrolle und Einzug der Hundesteuer vom Kanton an die Gemeinden übergehen. Das hatte der Rat schon in erster Lesung abgelehnt und einen Kostenteiler von je 50 Prozent festgelegt. Die Regierung wollte 75 Prozent für den Kanton und 25 Prozent für die Gemeinden.

Die Gemeinden sind für die Hundekot-Entsorgung und streunende oder herrenlose Hunde zuständig. Der Rat beharrte deshalb auf je 50 Prozent. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.