Eine Szene, wie sie Hundehalterinnen und Hundehalter kennen: Man reist mit dem Zug in eine der grösseren Schweizer Städte, beladen mit Taschen und in Begleitung eines Hundes. Da der Zug Verspätung hat, wird beschlossen, rasch ein Taxi zur vereinbarten Sitzung zu nehmen und man eilt zur Taxischlange vor dem Hauptbahnhof. Doch ein Fahrer nach dem andern winkt mit Blick auf den vierbeinigen Passagier ab. 

Schliesslich erbarmt sich doch noch ein Taxifahrer, bittet den Hund im hinteren Fussraum Platz nehmen zu lassen. Seine Kollegen nimmt er in Schutz: «Oftmals gehört ihnen das Taxi nicht. Daher wollen sie nicht, dass der Wagen schmutzig wird. Oder dass sich Hundehaare festsetzen.» Zur Sitzung kommt man natürlich zu spät. Die Taxisuche hat zu viel Zeit gekostet. 

Besonders aufreibend kann die Taxisuche für Menschen mit einer Behinderung sein. Das zeigt ein zweites Beispiel, zusammengefasst aus einem Merkblatt von «Egalité Handicap», der Gleichstellungsini­tiative der Stiftung «My Handicap»: Der fiktive Franz ist ebenfalls durch eine Zugsverspätung gezwungen, auf dem Weg zu einem wichtigen geschäftlichen Treffen ein Taxi zu nehmen. Franz hat aufgrund seiner starken Sehbehinderung eine Blindenführhündin bei sich – doch alle Taxifahrer in der Schlange verweigern dem Duo den Transport. Franz diskutiert und erklärt – aber es hilft nichts. Erst nach vielen und langen Diskussionen nimmt ihn ein Fahrer mit. Doch Franz kommt nicht nur zu spät, er fühlt sich auch gedemütigt.

Tatsächlich gibt es für Taxifahrer keine Mitnahmepflicht für Hunde oder auch andere Kleintiere. Das zeigt auch eine Umfrage bei Taxiunternehmen und Taxizentralen in Bern, Luzern, Basel und Zürich – dort auch das Taxibüro der Stadtpolizei. Überall gilt: Taxifahrer dürfen die Mitnahme eines Haustieres verweigern. An den Taxiständen – also immer, wenn man spontan ein Taxi sucht – ist man auf den Goodwill und die Tierliebe der Fahrer angewiesen. 

Reservation erspart Ärger
Nachvollziehbar ist die Reaktion der sich verweigernden Taxifahrer auch aus einem anderen Grund. «Jetzt nehmen die Fahrer sie und ihren Hund mit. Gleich danach haben sie den Auftrag, einen Geschäftsmann zum Flughafen Kloten zu bringen – und das Taxi zeigt noch Spuren des Hundes», veranschaulicht ein Sprecher des Taxibüros der Stadtpolizei Zürich an einem Beispiel. Die Fahrer haben Angst, Hundehaare oder Hundedreck könnten andere Kunden vergraulen.

Aufpreise sind gemäss dem kommunalen Zürcher Reglement nicht erlaubt – der Fahrer hat also mehr Aufwand und Mühe bei gleichem Verdienst. Zudem kommt ein gesetzlicher Grund ins Spiel: Gemäss dem Eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz SVG sollen Hunde im Auto wie eine Transportsache gesichert befördert werden – am besten mit einer geeigneten Transportkiste.

Was also tun? Alle befragten Taxi-Fachleute raten: Soweit es irgendwie möglich ist, sollte man ein Taxi an einer der Taxizentralen vorbestellen und den Begleithund bei der Bestellung anmelden. Das gilt auch für Behindertenbegleithunde. Hat man rechtzeitig angefragt, kommt ein entsprechend sachgerecht ausgerüstetes Fahrzeug mit einem tierliebenden Fahrer zum vereinbarten Ort und Zeitpunkt – und der Hundehalter erspart sich viel Ärger und Diskussionen. Die Taxizentralen der Schweizer Städte sind über leicht merkbare Telefonnummern zu erreichen, mittlerweile können sie ebenso elektronisch respektive über eine App angefragt werden.