Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Betroffenen abgewiesen. Das Zürcher Obergericht hatte die Frau im Februar des fahrlässigen Jagenlassens eines Hundes gemäss Jagdgesetz und des mangelnden Beaufsichtigens eines Hundes gemäss Hundegesetz des Kantons Zürich verurteilt. Wie bereits die Vorinstanz bestrafte es die Hundehalterin mit eines Busse von 500 Franken.

Sie war gemäss dem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts zum Tatzeitpunkt mit fünf Hunden unterwegs, die sie alle frei laufen liess. Einer der Hunde entfernte sich von der Gruppe und bejagte eine Gruppe von Rehen. Als der Hund wieder zu seiner Halterin zurückkehrte, nahm sie ihn nicht an die Leine.

Der Vorfall wurde von einer anderen Hundebesitzerin beobachtet, die Kurse für Hundehalter gibt und sich somit mit Hunden auskennt. Das Bundesgericht erachtet ihre Zeugenaussage als glaubwürdig. Es seien «keine Indizien für eine falsche beziehungsweise irrtümliche Zeugenaussage ersichtlich», schreibt es.

Nicht geschmälert werde die Aussage durch die kritische Haltung der Zeugin. Diese hatte in ihrer Anzeige beim Veterinäramt unter anderem geschrieben, dass es nicht das erste Mal sei, dass ihr die andere Hundehalterin negativ aufgefallen sei. Deren Hunde würden jagen und besässen «keinen guten Gehorsam».