Zürich
Hundekursabschaffung kommt vors Volk
Die obligatorischen Hundekurse kommen im Kanton Zürich vors Volk. 62 Mitglieder des Kantonsrates haben am Montag das Behördenreferendum gegen die Abschaffung dieser Kurse eingereicht.
Diese Kurse ganz abzuschaffen, komme nicht in Frage. Reduzieren ja, aber ein kompletter Verzicht sei falsch, sagte SP-Kantonsrat Markus Späth (Feuerthalen) am Rande der Ratsdebatte. 62 Parlamentarierinnen und Parlamentarier hätten deshalb das Behördenreferendum gegen diese Änderung des Hundegesetzes unterschrieben. Nötig gewesen sind 60. Lanciert wurde das Referendum von der SP. Die Unterstützung kommt aber auch von EVP, BDP, EDU und einem Teil der GLP.
Ende Mai entschied der Kantonsrat, dass Halter von grossen und massigen Hunden von den für sie obligatorischen Kursen befreit werden («Tierwelt Online» berichtete). Bislang enthielt das Zürcher Hundegesetz den Passus, dass Halter von ebensolchen Hunden eine anerkannte praktische Hundeausbildung besuchen müssen.
Dies betraf praktisch jedes zweite Frauchen und Herrchen. Rund 50 Prozent der im Kanton lebenden Hunde fällt in diese Rassetypenliste. Als Antwort auf eine Motion, welche die Abschaffung der Kurse forderte, stellte der Regierungsrat eine Lockerung in Aussicht: Es sollten nur noch Personen, die erstmals einen Hund dieser Rassetypenliste halten, zum Kursbesuch verpflichtet werden.
Dies ging einer Mehrheit des bürgerlich dominierten Kantonsrates aber immer noch zu weit. Die Zahl der Beissvorfälle sei trotz der obligatorischen Kurse nicht zurückgegangen. Und wer verantwortungsvoll sei, der besuche derartige Kurse auch ohne Zwang, wurde argumentiert. Die Kurse wurden deshalb komplett gestrichen.
Pitbull und Bullterrier verboten
Auch ohne obligatorische Kurse für grosse und massige Hunde hätte Zürich eines der härteren Hundegesetze der Schweiz. Es wurde nach einem tragischen Todesfall, bei dem drei Pitbulls im Dezember 2005 in Oberglatt einen Sechsjährigen totgebissen hatten, verschärft.
Seither dürfen im Kanton Zürich keine Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential – vor allem Kampfhunde – gehalten oder gezüchtet werden. Seit 2010 existiert eine Liste mit verbotenen Rassen, darauf sind etwa Pitbulls und Bullterrier.
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