Die Regierung will das Obligatorium im kantonalen Tierschutzgesetz verankern, nachdem es der Bund per Ende 2016 abgeschafft hat. Der Bundesrat hatte die Aufhebung der Ausbildungspflicht für Hundehalter auf Druck des Parlaments beschlossen. Zur Fortführung der Kurse im Kanton Glarus muss die Regierung das Obligatorium nun im kantonalen Recht verankern.

Abgeschafft werden soll hingegen die Bewilligungspflicht für die Mehrfach-Hundehaltung, wie die Glarner Regierung am Dienstag mitteilte. Zusätzlich unterbreitet die Regierung dem Parlament eine Gesetzesänderung für die Entschädigung von Tierverlusten. Es geht dabei insbesondere um Faulbrut bei Bienen.