Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann innert 14 Tagen an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Die Gemeinde Schmerikon hatte im Oktober 2017 ein Hundeverbot im Aachbachdelta sowie an den Zugangswegen auf beiden Seiten erlassen. Damit sollte die Natur besser geschützt werden.                                               

25 Personen reichten dazu einen Rekurs ein. Mit Erfolg: Das Gesundheitsdepartement hat das Verbot aufgehoben. Die Massnahme sei unverhältnismässig, weil damit der Schutz der Natur einseitig zulasten der Hundehalter verwirklicht werde, heisst es dazu in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch.