Insgesamt hat das Initiativkomitee bis zum 26. November 106'144 Unterschriften von den Gemeinden beglaubigen lassen. Bei der Prüfung der Bundeskanzlei könnten sich aber noch einige als ungültig erweisen, sagte der Co-Präsident des Komitees, Renato Werndli, auf Anfrage. Deshalb sei das Ziel, bis Ende Jahr mindestens 110'000 Unterschriften zu sammeln.

Die Einreichung der Unterschriften bei der Bundeskanzlei soll im März stattfinden, die Sammelfrist läuft bis im April. Die Initiative will Tierversuche verbieten – sie sollen künftig als Tierquälerei gelten und als «Verbrechen» eingestuft werden. Unterstützt wird das Anliegen von diversen Organisationen.

Es ist nicht die erste Initiative, die Tierversuche unterbinden oder einschränken will: Im Jahr 1992 wurde eine Vorlage abgelehnt, die eine «drastische und schrittweise Einschränkung der Tierversuche» vorgesehen hätte. Und 2007 war im Kanton Genf eine Initiative gegen Tierversuche nicht zustande gekommen. Die Schweizer Liga gegen Vivisektion (SLGV) hatte zu wenig Unterschriften eingereicht.

Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die Schweiz eine der umfassendsten Tierschutzgesetzgebungen weltweit. Tierversuche dürfen nur durchgeführt werden, wenn es keine Alternativen dazu gibt. Jeder beantragte Tierversuch muss von einer kantonalen Tierversuchskommission begutachtet werden.