Für Assistenzhunde zahlt die Invalidenversicherung einen Pauschalbetrag von 15'500 Franken. Allerdings haben heute nur Erwachsene ein Anrecht auf die Hilfe der Tiere. Das Parlament fordert nun, dass auch für Kinder Beiträge möglich sind.

Es gebe immer wieder Fälle, in denen ein Assistenzhund bei Kindern und Jugendlichen aus medizinischer Sicht angezeigt sei, heisst es in der Begründung des Vorstosses. So könnten Epilepsie-Begleithunde kommende Anfälle erkennen und vor diesen warnen.

Bei den IV-Stellen seien schon diverse Gesuche eingereicht worden. Aufgrund der geltenden Vorgaben seien diese aber abgelehnt worden. Das ist laut dem Parlament störend. Der Einsatz von Assistenzhunden erlaube betroffenen jungen Menschen eine Entwicklung durchzumachen, die letztlich zu einem selbstbestimmten Leben führen könne, wurde in der vorberatenden Nationalratskommission argumentiert.

Der Bundesrat war einverstanden mit der Änderung. Er muss den Parlamentsbeschluss nun umsetzen.