Todesurteil
Kanton Waadt begnadigt bissigen Hund nicht
Das Waadtländer Kantonsparlament will den Hund Chalom nicht vor der Todesspritze bewahren. Es lehnte am Dienstag mit deutlichem Mehr eine Petition ab, welche die Begnadigung des Vierbeiners verlangt hatte.
Unterschrieben hatten das Gnadenersuchen 1700 Personen. Von FDP-Seite hiess es, erst gerade habe man ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Dieses müsse nun angewendet werden. Die öffentliche Sicherheit habe Vorrang. Die äusserste Ratslinke plädierte für Gnade. Der Hund der Rasse Hovawart habe auf Fehlverhalten von Menschen reagiert.
Der Rat wollte davon nichts hören und lehnte die Petition mit 108 zu 12 Stimmen ab. Das Todesurteil fällte das kantonale Veterinäramt bereits 2012. Das Schicksal des achtjährigen Chalom hatte nach den kantonalen Gerichten auch das Bundesgericht beschäftigt. Es bestätigte den Einschläferungsbeschluss.
Mit dem Entscheid des Grossen Rats ist das Schicksal des Hundes jetzt möglicherweise besiegelt. Er hatte mehrere Menschen gebissen, einige Vorfälle waren gravierend. Derzeit sitzt er in einem Lausanner Tierheim.
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