Alles, was von der Vorlage übrig bleibt, ist eine Häufchen-Busse: Wer den Kot seines Vierbeiners liegenlässt, kann künftig mit 100 Franken gebüsst werden. Ausgestellt wird die Busse entweder von der Polizei, von Förstern oder von Wildhütern. Gesetzlich festgehalten wird diese Busse im Littering-Gesetz.

Vom ganzen Rest des ursprünglichen Hundegesetzes blieb nichts übrig: Eine generelle Leinenpflicht wie etwa im Nachbarkanton Schwyz wird es nicht geben. An die Leine müssen die Zuger Vierbeiner nur in Naturschutzgebieten, auf Friedhöfen, auf Schulhaus- und Sportplätzen und im öffentlichen Verkehr.

Alle Hunde bleiben erlaubt
Selbst in der Schonzeit für Jungwild von April bis Juli müssen sie nicht angeleint werden. Sie sollen nur «unter direkter Aufsicht auf kurzer Distanz geführt» werden.

Auch eine Liste mit verbotenen Rassen wird es im Kanton Zug nicht geben. Es bleiben alle Hunde erlaubt - auch jene, deren Haltung in Nachbarkantonen bereits seit Jahren verboten ist.

FDP und SVP waren für diese sehr liberale Lösung und die Ablehnung eines Hundegesetzes verantwortlich. Ihrer Meinung nach verhindert ein Gesetz keinen einzigen Biss. Die Gemeinden dürfen somit weiterhin eigene Reglemente erlassen -mit dem Ergebnis, dass die Vorschriften von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind.