Das Obligatorium gilt erst seit 2008, in der Sommer- und Herbstsession dieses Jahres hat das Parlament die Vorschrift bereits wieder gestrichen («Tierwelt Online» berichtete). Die Änderung tritt auf den 1. Januar 2017 in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch festgelegt hat.

Freiwillige Hundekurse erachte er aber nach wie vor als sinnvoll, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Das gelte besonders für Personen, die zum ersten Mal einen Hund halten. Gemäss einer Evaluation sei die Ausbildung sowohl bei den kantonalen Veterinärbehörden als auch bei den Hundehalterinnen und -haltern auf ein überwiegend positives Echo gestossen.