Laut dem am Dienstag publizierten Urteil hielt die Tierhalterin über 100 Kleintiere – vor allem Kaninchen und Vögel – in mit Exkrementen verschmutzten Zimmern. Mehrere Tiere waren krank und wiesen einvernachlässigtes Fell auf. Ein an den Hinterbeinen gelähmtes Kaninchen hielt die Frau in einem Einzelkäfig in der Küche. Wegen der Lähmung und der Art des Käfigs konnte sich das Tier weder zurückziehen noch zu Wasser und Futter gelangen.  

Bei einem Kontrollbesuch Mitte Juni 2016 setzte die Amtstierärztin der Tierhalterin eine Frist von einer Woche, um für eine artgerechte Haltung zu sorgen sowie mit den kranken Tieren einen Veterinär aufzusuchen. Beim zweiten Kontrollbesuch zeigte sich kaum ein besseres Bild. Die Zimmer waren noch immer stark verschmutzt, zudem fehlten Wasser und Futter.

«Die Luft stand förmlich»  
Auch gelüftet wurde offenbar kaum, wie aus der Erwägungen des Verwaltungsgerichts hervorgeht: «Die Luft stand förmlich, so dass den Kontrollpersonen das Atmen schwer fiel und ihnen trotz gekipptem Fenster die Augen tränten.» Das gelähmte Kaninchen war inzwischen verschwunden – wohin, wollte die Frau nicht preisgeben. Der kantonale Veterinärdienst entschied deshalb, die über 100 Kleintiere zu beschlagnahmen und ein vorsorgliches Tierhalteverbot zu erlassen. Der Tierhalterin wurden sämtliche Kosten auferlegt, wogegen sie sich bis vor Verwaltungsgericht wehrte.  

Die psychisch angeschlagene Frau war bereits seit September 2013 vom Veterinärdienst begleitet worden. Während dieser Zeit fanden verschiedene Kontrollen statt, die aus Rücksicht auf den Zustand der Tierhalterin immer im voraus angemeldet worden seien. Gemäss der behandelnden Psychiaterin waren die Tiere für die Frau «wie eine Familie», die ihr Halt gegeben hätten. Deshalb verzichtete der Veterinärdienst vorerst auf eine Reduktion des Tierbestandes. Die Tierhalterin sagte jedoch angemeldete Kontrollen immer wieder ab oder verschob sie.

Anonymer Hinweis sorgte für Eingreifen  
Im November 2013 verfügten die Behörden erstmals eine Reduktion des Tierbestandes. Die Verfügung zeigte aber keine Wirkung, im Gegenteil: die Frau legte sich noch mehr Tiere zu. Schliesslich ging Mitte Mai 2016 beim Veterinärdienst eine anonyme Meldung ein, wonach die Tierhaltung der Frau gegen Tierschutzvorschriften verstosse.  

Gemäss Verwaltungsgericht kann dem Veterinärdienst nicht zur Last gelegt werden, dass er nicht schon früher eingeschritten sei. Genau dies warf die Beschwerdeführerin den Behörden vor: Aus ihrer Sicht wäre die Situation nicht eskaliert, wenn die Behörden von Anfang an einen «angemessenen» Tierbestand durchgesetzt und nicht über Jahre hinweg zugewartet hätten.