Das Tierwohl sei der Kommission ein grosses Anliegen, die Initiative gehe ihr jedoch zu weit, heisst es in einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Freitag. Das Volksbegehren würde sich aus Sicht der Kommission negativ auf die Gesundheit und Wirtschaft sowie auf den Forschungsplatz Schweiz auswirken.

Die Kommission hat sich mit 15 zu 9 Stimmen dagegen ausgesprochen, einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative zu verabschieden. Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hatte sie bereits früher die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags abgelehnt. Eine Minderheit fordert unter anderem einen verbindlichen Ausstiegsplan aus der tierversuchbasierten Forschung.

Die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» fordert ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen und Forschung am Menschen in der Schweiz. Hinter der Initiative stehen St. Galler Bürger. Unterstützt wird diese von rund achtzig Organisationen und Unternehmen. Darunter sind Vertreter von SP und Grünen sowie Tierschutzgruppen und Tierparteien.

Der Bundesrat ist gegen ein Verbot von Tier- und Menschenversuchen. Er empfiehlt das Volksbegehren ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung. Ein Ja hätte schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung und würde den Forschungsstandort Schweiz gefährden, sagte Innenminister Alain Berset im vergangenen Dezember vor den Medien.