Die Katzenfreundin hatte das Tier im Dezember 2013 dem Mann übergeben. Er sah sich später ebenfalls als Eigentümer. Der Mann sollte die Katze während den fünfwöchigen Ferien der Frau hüten. Es wurden dann jedoch weit mehr Wochen, denn die Frau holte die Siamkatze nach ihrer Rückkehr nicht ab.  

Erst bei einem Besuch der Frau beim Katzen-Hüter im Oktober 2014 nahm sie das Tier mitten in der Nacht einfach mit. Damit begann ein juristisches «Leiterlispiel»: Der Mann ging vor Gericht, und die Frau wurde erstinstanzlich wegen Diebstahls zu einer Busse von 2000 Franken verurteilt.  

Die Frau ging in Berufung. Das Waadtländer Kantonsgericht hob das Urteil auf. Die Frau sei nach wie vor Eigentümerin der Katze, weshalb sie nicht wegen Diebstahls verurteilt werden könne, hielt das Gericht fest. Die Katzenfreundin habe dem Bekannten die Samtpfote nie geschenkt. Das Tier lebt seit Oktober 2014 bei der Frau.  

Nun war der Mann am Zug und wehrte sich mit einer Beschwerde vor Bundesgericht. Das Kantonsgericht hatte nämlich nicht geklärt, ob der Mann das Eigentum an der Katze allenfalls ersessen habe. Dies muss nun auf Geheiss des Bundesgerichts noch geschehen.  

Wie die Bundesrichter in ihrem am Mittwoch publizierten Urteil festhalten, geht bei Haustieren das Eigentum nach zwei Monaten auf den neuen Besitzer über. Vorausgesetzt, es wurde keine andere Abmachung getroffen.