Im vergangenen Jahr wurden der Stiftung 1709 Tierschutz-Strafverfahren gemeldet, wie Nora Flückiger von der Stiftung Tier im Recht (TIR) am Donnerstag in Zürich vor den Medien sagte. Das seien dreimal so viel wie vor zehn Jahren und gar fünfmal so viel wie vor 15 Jahren. Trotz diesem Fortschritt hapere es vielerorts noch stark. Die TIR fordere deshalb unter anderem griffige Strukturen für die Strafverfolgung, ein verantwortungsbewusstes Anzeigeverhalten der Bevölkerung und eine Förderung der Ausbildung von Tierhaltern. Denn viele Verstösse seien die Folge von Unwissen, nicht von bösem Willen.

Je nach Delikt besteht die Sanktion aus einer Busse oder einer Geldstrafe beziehungsweise einer Freiheitsstrafe. Die allermeisten Verfahren, nämlich 1488, wurden gemäss TIR-Aufstellung per Strafbefehl erledigt. In 38 Fällen kam es zu einer Verurteilung. 173 Verfahren wurden eingestellt, in zehn Fällen erfolgte ein Freispruch. Die meisten erfassten Strafverfahren stammen wie in den Vorjahren aus den Kantonen Zürich (337), St. Gallen (245) und Bern (218), wo es auch die besten Strukturen zur Ahndung von Tierschutzdelikten innerhalb der Strafverfolgung gibt.

Am wenigsten Fälle waren es in Nidwalden (6), Genf (7) und Appenzell Innerrhoden (8). Stellt man die Anzahl Verfahren in Relation zur Einwohnerzahl, so zeigt sich ein anders Bild: Hier liegt der Kanton Appenzell Innerrhoden klar an der Spitze mit 5,05 Verfahren pro 10'000 Einwohnern - weit über dem Schweizer Durchschnitt von 2,89 Verfahren pro 10'000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Ebenfalls deutlich darüber liegt mit 4,94 der Kanton St. Gallen, während der Kanton Zürich mit 2,33 unter dem Durchschnitt liegt. Ganz mager fällt das Verhältnis mit 0,15 im Kanton Genf aus.

Vor allem Hunde und Pferde
Betroffen von Tierschutzverstössen waren vor allem Haustiere, und hier vorab Hunde. Im Berichtsjahr 2014 hat die TIR den Fokus auf Pferde gelegt - zu denen auch Ponys, Esel, Maultiere und Maulesel gezählt werden. Andreas Rüttimann von der TIR kritisierte, dass viele Tierschutzbestimmungen der Natur des Pferds nicht gerecht würden. Für ein Fluchttier, das natürlicherweise fast ständig in Bewegung sei, eigne sich die Haltung in einer Box nicht. Zudem seien viele Ausläufe zu klein und die Möglichkeit zu Sozialkontakten der Tiere sei eingeschränkt oder gar unmöglich.

Namentlich im Pferdesport komme es immer wieder zu Misshandlungen - willentlich oder fahrlässig. Gerade bei Tierschutzdelikten in Bezug auf Pferde bestehe jedoch eine hohe Dunkelziffer. Teils aus falsch verstandener Solidarität mit dem Halter, teils aus Unwissen oder aus Gleichgültigkeit. Häufig hätten auch Behördenvertreter Hemmungen, gegen einen Pferdehalter etwa wegen Vernachlässigung vorzugehen.

Ein ganz spezielles Delikt trifft laut Rüttimann vor allem Pferde und Hunde: Zoophilie, also sexuelle Handlungen mit einem Tier. Seit 2008 seien solche Handlungen verboten - auch wenn sie nicht mit eigentlichen Misshandlungen oder Quälereien verbunden seien. Auch hier gelte es aufmerksam zu sein und allfällige Beobachtungen zu melden.