Die GLP/JGLP-Fraktion wies darauf hin, dass Tiere oft die letzten Begleiter sind, besonders von alleinstehenden Personen. Das Postulat blieb im Rat unbestritten, eine Debatte gab es nicht. 

Der Gemeinderat zeigte sich in seiner schriftlichen Antwort bereit, alternative Grabarten zu prüfen. Dies jedoch unter der Prämisse, dass die Totenruhe nicht gestört und die Pietät gewährleistet werde. 

Nach übergeordnetem Recht sind Mensch-Tier-Bestattungen zulässig. Für die Realisierung des Grabfelds braucht es allerdings die Anpassung städtischer Vorschriften. Das dauert laut Gemeinderat aufgrund der Komplexität etwa drei Jahre. 

Nach Angaben der «Berner Zeitung» würde Bern mit einem explizit deklarierten Grabfeld «Mensch mit Tier» schweizweit Neuland betreten. In Zürich dürfen zwar offiziell Tierurnen in Gräbern oder Urnennischen beigesetzt werden, doch darf das Tier nicht auf der Grabbeschriftung vorkommen.