Im vergangenen Herbst kündigte die Stadt Zürich an, die Hundezonen neu einzuteilen. Bei 72 Gebieten und Arealen wurde genau geregelt, was Hunde dürfen und was nicht, also entweder komplettes Hundeverbot, Leinenpflicht oder Freilaufzone («Tierwelt online» berichtete). Die neuen Hundezonen kamen bei den Hündelern gar nicht gut an. Mehr als 400 Halterinnen und Halter erhoben Einsprache, wie die Stadt am Mittwoch mitteilte. Die Stadt habe diese genau geprüft und wolle den Halterinnen und Haltern nun entgegenkommen.

Das in Teilen der Seeuferanlage verfügte Hundeverbot wird deshalb vollständig aufgehoben. Die Leinenpflicht in gewissen Teilen der Anlagen wird zudem neu auf die Sommermonate begrenzt, also von Anfang April bis Ende September. Sie gilt dann jeweils von 10 bis 22 Uhr. Während der übrigen Zeit dürfen die Vierbeiner von der Leine, müssen aber beaufsichtigt sein, wie es das kantonale Gesetz verlangt.

Hundefreilaufzone beim Zürichhorn
Neu gibt es für die Vierbeiner auch eine Freilaufzone: Auf einer Wiese beim Casino Zürichhorn heisst es künftig «Leinen los». Auch Entlang der Limmat, beim Fischerweg, dürfen die Hunde im Uferbereich freigelassen werden. Auf dem Weg selber gilt weiter Leinenpflicht.

Nach wie vor generelles Hundeverbot gilt aber auf Friedhöfen, in Badeanstalten, auf Schulhausplätzen und Spielplätzen sowie auf Sportanlagen, so schreibt es das kantonale Gesetz vor. Die neue Verfügung wurde am Mittwoch im Amtsblatt publiziert.