Das Vereinigte Königreich hat sich sich endgültig aus der EU verabschiedet. Damit gilt es gegenüber der Schweiz ab dem 1. Januar 2021 als Drittstaat. Somit gelten auch die Regeln für Drittstaaten bei der Einreise mit Heimtieren, wie das Bundesamt für für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV mitteilt.

Das bedeutet, dass die direkte Einreise über den Luftweg mit Hunden, Katzen oder Frettchen nur noch über die Flughäfen Zürich, Basel und Genf möglich ist. Für Vögel ist sie noch über Zürich und Genf möglich. Auf dem Landweg erfolge die Kontrolle bei Eintritt in die EU, schreibt das BLV weiter, also zum Beispiel in Frankreich. Danach könne man «wie gewohnt» mit seinem in die Schweiz einreisen.

Schweiz ist tollwutfrei
Diese Bestimmungen gelten, weil in vielen Drittstaaten die Tollwut noch vorkommt. Die Schweiz dagegen ist seit 1999 offiziell tollwutfrei – und das so auch so bleiben. Das Vereinigte Königreich wird zwar als risikoarmes Land bezüglich Tollwut eingestuft – dennoch ist es nach dem Brexit ein Drittstaat.

Ob aus Drittstaaten oder aus der EU. Bei der Einreise in die Schweiz mit Haustier gibt es einiges zu beachten. So muss das Tier gechippt und gegen Tollwut geimpft sein, es muss ein Haustierpass oder eine Besitzurkunde vorliegen. Bei der Online-Hilfe des BLV findet man die geltenden Regeln zu jedem Tier und Land. Genaueres zu den neuen Bestimmungen für Grossbritannien erfährt man hier.