Eine neue Fachstelle der Schweizer Tierschutzes (STS) geht den Fällen nach. Der «allgemein bekannte Leistungsausweis» der Tierschützer führe dazu, dass aus der Bevölkerung immer mehr tatsächliche oder vermeintliche Missstände gemeldet würden, sagte STS-Präsident Heinz Lienhard am Dienstag vor den Medien in Bern. Oft könnten sich die Sektionen vor Ort darum kümmern, bei Nutztieren oder Exoten seien diese fachlich aber manchmal überfordert.

In diesen Fällen kommt die Anfang Jahr neu geschaffene STS-Fachstelle «Tierschutzkontrollen» zum Zug. Mehr als 150 Hinweisen ging diese bereits nach. Die Haltung von Hunden war häufigster Stein des Anstosses, aber auch bei Pferden, Rindern, Katzen und anderen Haustieren mussten die Tierschützer einschreiten.

Ratschläge für Tierhalter
Manchmal gehe es nur darum, jemanden wegen der beobachteten Haltungsbedingungen zu beruhigen, sagte die Tierärztin und Leiterin der Fachstelle Caroline Regenass. Die meisten Meldungen seien aber gerechtfertigt.

«Oft sehe ich mich damit konfrontiert, dass die Haltung in den Augen des STS nicht optimal für das Tier ist, aber den vom Tierschutzgesetz vorgegebenen Mindestanforderungen entspricht», erläuterte Regenass laut Redetext. Sie versuche dann jeweils, die Besitzerinnen und Besitzer mit Ratschlägen zu motivieren, die Haltung ihrer Tiere zu verbessern.

Immer wieder wird die Tierschützerin aber auch mit schweren Gesetzesverstössen konfrontiert, wie in einem Schweinemastbetrieb im Kanton Zürich. Dort fanden STS-Vertreter Tiere mit zahlreichen Verletzungen und in apathischem Zustand vor: Die Boxen waren überfüllt, die Böden waren beschädigt und es fehlte an Wasser.

Aufsehen erregten die Bernhardiner von Zermatt, die als Touristenattraktion herhalten mussten. Der STS reichte eine Strafanzeige gegen den Tierhalter ein. Im April untersagte die Gemeinde den Einsatz der «Foto-Bernhardiner».

«Samthandschuhe» im Strafrecht
Eine juristische Befugnis haben die Tierschützer nicht. Sie können also keine Tiere beschlagnahmen oder Massnahmen verfügen. In schweren Fällen oder bei eindeutigen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz schaltet der STS deshalb das zuständige Veterinäramt ein. Die Zusammenarbeit habe sich seit Inkrafttreten der Gesetzesrevision 2008 verbessert.

Nachholbedarf ortet der STS hingegen im strafrechtlichen Vollzug. «Nach wie vor werden Tierquäler mit Samthandschuhen angefasst», sagte Lukas Berger vom Rechtsdienst des STS. Aus Zahlen der Kantone sei abzuleiten, dass nur bei knapp jedem fünften Verstoss eine Strafanzeige eingereicht werde. Eigentlich verpflichte das neue Gesetz dazu, sämtliche Verstösse ausser die Bagatellfälle anzuzeigen.

Zudem hätten Angeschuldigte meist nur «geringfügige» Bussen zu erwarten. Durchschnittlich liegen diese laut einer Statistik des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen bei rund 500 Franken. «Solche tiefen Strafen haben zweifelsohne keine abschreckende Wirkung», sagte Berger laut Redetext.

Das neue Tierschutzrecht enthalte zudem viele gut gemeinte aber nicht nachvollziehbare Bestimmungen, etwa die Ausnahmebestimmung zur Kettenhaltung von Hunden, bilanziert der STS.

Es gebe auch immer noch grosse kantonale Unterschiede beim Witterungsschutz. «Wir sehen nicht ein, weshalb eine Kuh im Kanton Bern schlechter geschützt sein soll als im Kanton Zürich», so Berger. Hier brauche es eine einheitliche Umsetzung nach dem Vorbild der Kantone Zürich, Aargau und St. Gallen.