Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hatte gegen ein Ehepaar unter anderem Anklage wegen mehrfacher Tierquälerei und falscher Anschuldigung erhoben. Der Portugiese soll die beiden Rehpinscher seiner Ehefrau am Abend des 18. September 2016 an der Aare zunächst mit ihren Hundeleinen an je ein Stahlrohr gebunden haben. Das hatte die Aargauer Staatsanwaltschaft schon früher zu diesem Fall mitgeteilt.

Qualvoll ertrunken
Die Vorrichtung soll er mit Kabelbindern fixiert haben, damit sich die Leinen nicht von den Halsbändern lösen konnten. Anschliessend warf er die Hunde gemäss Anklage nacheinander in die Aare.

Durch die Stahlrohre wurden die Hunde unter Wasser gezogen. Die Rehpinscher ertranken qualvoll. Ein Spaziergänger fand die toten Hunde sechs Tag nach der Tat. Der Angeklagte sass vorübergehend in Untersuchungshaft.

Der ebenfalls angeklagten Portugiesin wirft die Staatsanwaltschaft vor, ihren Ehemann zur Tat angestiftet zu haben. Sie soll ihn in den Wochen und Tagen zuvor massiv unter Druck gesetzt haben. Er solle die Hunde wegschaffen, weil sie deren Gestank und Gebell nicht mehr ertrage.

Falsche Anschuldigung
Die Staatsanwaltschaft erhob gegen das Ehepaar auch Anklage wegen falscher Anschuldigung. Beide Beschuldigte hatten anfänglich behauptet, sein Schwager habe die Hunde abgeholt und in der Aare ersäuft. Die Frau sagte gemäss Anklage zu Beginn der Strafuntersuchung aus, ihr Bruder habe die Hunde abgeholt und wahrscheinlich ertränkt.

Für die Frau beantragt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und eine Busse von 2000 Franken. Die Anträge für den Portugiesen wird die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erst an der Hauptverhandlung bekanntgeben.