Kanton Waadt
Rudelverbot, Maulkörbe und Leinenpflicht
Die Waadtländer Kantonsregierung hat am Dienstag beschlossen, das Hundegesetz zu verschärfen. Sie lässt sich die Möglichkeit offen, künftig weitere Rassen auf die Liste potenziell gefährlicher Hunde zu setzen.
Erst seit 2008 ist im Kanton Waadt das aktuelle Hundegesetz in Kraft. Es macht den drei als «potenziell gefährlich» bezeichneten Rassen – Pitbull, Rottweiler und Amstaff – das Leben schon jetzt schwer. Mit dem neuen, verschärften Hundegesetz, das der Kanton Waadt am Dienstag beschlossen hat, wird es für sie noch härter. Sie müssen allesamt einen Maulkorb tragen, unabhängig davon, ob sie zuvor negativ aufgefallen sind oder nicht.
Ausserdem lässt sich das Kantonsparlament offen, die Liste der potenziell gefährlichen Hunde auf weitere Rassen auszuweiten. Wenn eine neue Mode auftaucht, wolle man in der Lage sein, zu reagieren, sagte Regierungsrätin Jacqueline de Quattro am Dienstag. Das Gesetz von 2008 hat sich laut de Quattro bewährt. die Anzahl der Beissunfälle seien seither zurückgegangen. Diesen Trend will das Parlament nun weiterführen.
«Zwei Hände – zwei Hunde»
Weitere Veränderungen betreffen professionelle Hundebetreuer und die Leinenpflicht. Alle Hunde müssen künftig in gewissen Bereichen des öffentlichen Raumes an die kurze Leine genommen werden. Zu diesen Bereichen gehören öffentliche Gebäude, Transportmittel, Spielplätze, Schulhöfe und Veranstaltungsstätten.
Wer im Kanton Waadt entgeltlich die Hunde von anderen ausführt, muss laut dem neuen Gesetz künftig mehr Spaziergänge unternehmen. Professionelle Hundeführer dürfen nur noch mit zwei Hunden auf einmal Gassi gehen. «Zwei Hände – zwei Hunde», betonte Grossrat Jean-Marie Surer. Diese Verschärfung sei vor allem auf einen Vorfall zurückzuführen, als 2009 ein Baby von einem Pitbull gebissen worden war. Die Hundeführerin war damals mit vier Hunden unterwegs.
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