Die Kantone meldeten im vergangenen Jahr total 1679 Strafverfahren wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz. Gegenüber dem Höchststand im Jahr 2016 bedeutet dies einen Rückgang um 29 Prozent, wie Daten auf der Website des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zu entnehmen ist. Der Rückgang ist darauf zurückzuführen, als dass Hundehalterinnen und -halter gebüsst wurden, wenn sie den obligatorischen Kurs nicht absolvierten.

Auch nach der Abschaffung der nationalen Sachkundenachweispflicht per Ende 2016 bleiben Hunde mit 662 Fällen am häufigsten im Fokus der Tierschutzbehörden. Dahinter folgen mit Abstand Verfahren, die sich auf Rinder (250), Katzen (103), Schweine (78), Kaninchen (72) und Wildfische (65) bezogen.  

Bei gut einem Drittel der Fälle bei Hunden ging es 2017 um mangelnde Beaufsichtigung, also etwa um Angriffe auf Spaziergänger oder Jogger. Selber Opfer waren Hunde unter anderem 136 Mal wegen ungenügender Haltungsbedingungen, 36 Mal, weil sie bei Hitze im Auto zurückgelassen wurden.    

Die Gesamtzahl der Verfahren wegen eigentlicher Tierquälerei hat sich seit 2010 schweizweit um gut 40 Prozent auf 475 erhöht (2016: 488). Hauptgrund ist, dass die Kantone heute Tierhaltern genauer auf die Finger schauen, etwa durch die Schaffung spezialisierter Amtsstellen. Dazu kommt eine verbesserte Meldedisziplin.

Grosse Dunkelziffer
Nicht überall ist allerdings der Eifer bei der Verfolgung von Missetätern gleich hoch. Die Kantone Bern und Zürich meldeten 2017 mit 315 respektive 260 die meisten Entscheide. Auf den nächsten Plätzen folgen St. Gallen (176), der Aargau (171) und Luzern (133).  

Gemessen an der Bevölkerung verzeichneten Obwalden (6,7 Fälle auf 10'000 Einwohner), Uri (4,1 Fälle) und St. Gallen (3,5 Fälle) die höchste Zahl von Tierschutzverfahren. Schlusslichter sind die Kantone Basel-Stadt, Tessin, Jura, Genf und Freiburg mit weniger als einem Fall pro 10'000 Einwohner.   

Nutztiere waren auch 2017 mit einem Anteil von knapp einem Drittel seltener von Verfahren betroffen als Heimtiere (55 Prozent). Dies, obwohl es beispielsweise drei Mal mehr Rinder und Schweine als Hunde gibt. Tierschützer wie die Stiftung Tier im Recht (TIR) gehen deshalb von einer grossen Dunkelziffer nicht geahndeter Tierschutzdelikte aus.