Schon lange hatte sich der Rentner über die Katzen in seinem Garten geärgert. Diese würden alle Vögel fressen, sagte er vor dem Bezirksgericht Andelfingen. Früher habe er viele verschiedene Arten an seiner Futterstelle gesehen. Heute müsse er froh sein, wenn mal eine Amsel komme. Schuld am Vogelsterben sind für ihn die Katzen, die durch seinen Garten streifen. «Überall diese Vogelfedern. Die Katzen liquidieren alle.» Er habe aber nie eine Katze verletzen wolle, beteuerte er. Es sollte nur ein Denkzettel werden, ein «Zwick», wie er sagte.

Dieser «Zwick» endete aber blutig: Der Tscheche stellte im Januar 2019 eine Lebendfalle für Füchse auf und wartete, bis eine Katze auf den Wurstköder hereinfiel und gefangen wurde. Abgesehen hatte er es eigentlich auf eine rothaarige Katze, die ihn besonders nervte. In der Falle landete dann aber Nachbarskatze Gini, was ihn jedoch nicht von seinem Vorhaben abbrachte. Mit einem Luftgewehr feuerte er mehrmals auf das eingesperrte Tier. «Ich dachte, ich hätte sie nicht verletzt. Es war ja nur ein Luftgewehr.»

Danach öffnete er die Falle, worauf sich Gini schwer verletzt nach Hause schleppte. Sie erlitt Verletzungen an Lunge, Magen und Dünndarm und einen Durchschuss des Zwerchfells. Die Katze überlebte zwar, wird aber ihr Leben lang unter dem «Denkzettel» leiden.

13 Monate bedingt
Für die Staatsanwaltschaft war das Verhalten des Rentners «brutal und sehr verwerflich», wie die Staatsanwältin sagte. Wäre Gini ein Mensch, würde man von einem Mordversuch sprechen, so die Anklägerin weiter. Dies gebe es im Tierschutzgesetz aber nicht.

Das Argument «nur eine Katze» gilt bei der Staatsanwaltschaft aber trotzdem nicht. Sie forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Der 75-Jährige sass nach der Tat im Januar 2019 sogar 17 Tage lang in Untersuchungshaft. «Man überlebt das», sagte er dazu.

Mit seinem Urteil folgte das Bezirksgericht nun grösstenteils dem Antrag der Staatsanwältin und verurteile den Mann zu 13 Monaten bedingt und einer Busse von 3000 Franken. Dies ist ein für Schweizer Verhältnisse aussergewöhnlich hartes Urteil. Delikte gegen Tiere werden für gewöhnlich nur mit bedingten Geldstrafen bestraft. Eine bedingte Geldstrafe hatte auch sein Anwalt gefordert. Eine Strafe von 90 Tagessätzen zu 90 Franken sei angemessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der ehemalige Sportschütze kann es noch ans Obergericht und ans Bundesgericht weiterziehen.

Rentner hatte Waffenarsenal
Nachdem der Rentner verhaftet wurde, kam sein ganzes Waffenarsenal ans Tageslicht. Der ehemalige Sportschütze besass gemäss Anklage 15 Waffen, darunter Pistolen und Gewehre, inklusive Schalldämpfer. Das Luftgewehr stand griffbereit im Wintergarten.

An der Lebendfalle klebte zudem nicht nur das Blut von Nachbarskatze Gini, sondern auch das von mehreren Hunden. Um welche es sich handelte, ist nicht bekannt. Davon wisse er nichts, sagte er. Er habe die Falle für 25 Franken einem Jäger abgekauft.

Sein Anwalt räumte ein, dass es «sicher ein unglücklicher Entscheid» war, auf die Katze zu schiessen. Der Mann solle auch wegen Tierquälerei verurteilt werden, allerdings nur mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 90 Franken bestraft werden.

Eine Entschuldigung erhielt die Katzenbesitzerin vom Rentner nicht. Er habe nicht den Kontakt zu ihr gesucht, sagte er. «Ich habe ihr nichts zu sagen». Die Tierarztkosten in der Höhe von rund 10'000 Franken bezahlte er aber. Seine Waffen hat er mittlerweile verkauft.