Seit 1983 kennt der Kanton Schwyz als einziger Kanton der Schweiz einen generellen Leinenzwang in öffentlichen Anlagen, auf öffentlichen Wegen und im Strassenverkehr. Im August 2009 wurden zudem Sofortbussen für fehlbare Hundehalter eingeführt.

Kantonsräte der SVP, FDP und CVP sind nun der Ansicht, dass mit dem Gesetz «unbescholtene Bürgerinnen und Bürger» aus Tierliebe kriminalisiert würden und eine artgerechte Haltung erheblich erschwert würde, wie sie gemeinsam in einer Motion schreiben.

Das freie Laufen sei ein Grundbedürfnis für Hunde und es sei erwiesen, dass solche mit freiem Auslauf viel weniger aggressiv seien, heisst es weiter. Die Motionäre sind weiter der Ansicht, dass auch sechs Jahre nach Einführung von Sofortbussen eine Wirkung des Leinenzwangs auf die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Hundebisses zu werden, nicht nachgewiesen werden könne.

Mehr Freilauf gefordert
Mit der eingereichten Motion beauftragen die Parlamentarier deshalb den Regierungsrat, den Artikel «Besondere Pflichten» im bestehenden Gesetz über das Halten von Hunden zu ersetzten. Ihr Vorschlag lehnt sich an das künftige Hundegesetz des Kantons Zugs. Im vergangenen Dezember beschloss das dortige Parlament, dass keine generelle Leinenpflicht eingeführt werden soll («Tierwelt Online» berichtete).

So fordern die Motionäre, dass Hunde unter anderem nur in Naturschutzgebieten, auf Friedhöfen, auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen und im öffentlichen Verkehr an die Leine müssen. Auch anzuleinen sind die Tiere, wenn sie läufig sind, eine ansteckende Krankheit haben oder es eine zuständige Behörde anordnet. Im Wald und Waldrand sollen sie zudem vom 1. April bis am 31. Juli, während der Schonzeit des Jungwilds, an der Leine ausgeführt werden.

Regierungsrat gegen Lockerung
Die Regierung aber lehnt die Motion ab. Der Vorschlag der Motionäre gehen ihr zu weit, wie sie schreibt. Er stehe in Konflikt mit anderen Bestimmungen. Wie soll man Hunde nicht öffentlich zugängliches Eigentum ohne Einwilligung betreten lassen, fragt sie sich.

Der Regierungsrat verweist aber auch auf frühere, bereits abgelehnte Vorstösse. Aus den Voten im Kantonsrat sei hervor gegangen, dass nicht angeleinte Hunde als Bedrohung der Menschen sowie von Wildtieren wahrgenommen würden, wie er in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort schreibt.

Der Kantonsrat habe das öffentliche Interesse für Sicherheit, Gesundheit und Ordnung höher gewichtet als das private Interesse der Hundehalter, ihre Tiere nicht generell an der Leine führen zu müssen. Die Regierung sieht somit keinen Anlass, die Lockerung der Leinenpflicht auf die politische Traktandenliste zu nehmen.