Die Hälfte der 2018 begangenen Straftaten wurde an Haustieren verübt, vor allem an Hunden. In einem Drittel der Fälle waren Nutztiere betroffen, wie die Verantwortlichen von TIR am Donnerstag vor den Medien in Zürich bekanntgaben.  

Die Analyse der Fallzahlen zeigt grosse kantonale Unterschiede, wie TIR-Juristin Bianca Körner ausführte. Gemessen an der Bevölkerungszahl wurden in den Kantonen im Jahr 2018 durchschnittlich 2,02 Verfahren pro 10'000 Einwohner geführt.  

Über diesem Wert liegen etwa der Kanton Bern mit 3,27 Verfahren pro 10'000 Einwohner sowie die Kantone St. Gallen, Aargau, Luzern und Solothurn. Zürich liegt etwas darunter, hatte sich jedoch mit komplexen Fällen zu beschäftigen. Am andern Ende der Skala finden sich Basel-Stadt, Jura, Nidwalden, Tessin, Thurgau, Genf und Freiburg.  

Bei den positiv bewerteten Kantonen, also jenen, die doch einige Strafverfahren durchgeführt haben, fällt lauf Körner auf, dass diese «spezielle Vollzugsstrukturen haben». Beispielsweise Fachstellen, spezialisierte Staatsanwälte, Fachpersonen bei der Polizei.  

Kein Beweismaterial
Unter dem Eindruck des Tierschutzfalls Hefenhofen planen offenbar immer mehr Kantone spezielle Vollzugsstrukturen im Tierschutz. Wie sich dies auswirke, werde man allerdings frühstens bei der nächsten Jahresbilanz sehen.  

Spezialisierung und Sensibilisierung seien jedoch «enorm wichtig». Denn häufig würden Tierrechtsverletzungen bagatellisiert, so Körner weiter. So fehle dann oft auch das nötige Beweismaterial. Beispielsweise sei schon vergessen worden, die Temperatur in einem überhitzten Auto zu messen, als man einen Hund befreien musste.  

Um die Sensibilisierung voranzutreiben, lanciert TIR demnächst eine freiwillige E-Learning-Weiterbildungsplattform für Polizistinnen und Polizisten. Der Austausch mit Behörden sei wichtig. TIR wolle nicht nur kritisieren, sondern auch Fachwissen vermitteln.  

Häufig nur geringe Bussen  
Eine Auswertung der Urteile aus allen Kantonen zeigt zudem, dass die Behörden den Strafrahmen oft bei weitem nicht ausnutzen. Im vergangenen Jahr wurden bei Übertretungen, also leichten Fällen, im Schnitt nur Bussen in der Höhe von 400 Franken ausgesprochen. Möglich wären jedoch Bussen von bis zu 20'000 Franken.  

Wie Juristin Nora Flückiger ausführte, stehen die Sanktionen oft aber in keinem Verhältnis zum verursachten Tierleid. So etwa habe jemand über 300 Vögel geplagt, aber nur eine Busse von 700 Franken aufgebrummt bekommen.  

Hier – und auch in anderen Fällen – würde es helfen, wenn die Interessen der Tiere im Strafverfahren durch Behörden oder private Organisationen vertreten werden können. Solche Parteirechte kommen beispielsweise den Veterinärbehörden in den Kantonen Bern, Zürich und St. Gallen zu. So können sie auf Tierschutzstrafverfahren aktiv Einfluss nehmen.