Das abendliche Baden im Sommer sei für viele Stadtzürcherinnen und Stadtzürcher selbstverständlich. Für Hundehalterinnen und Hundehalter sei die Auswahl an Badeplätzen aber bereits stark eingeschränkt, sagte ein Sprecher der SVP.

Die neue Regelung würde diese Auswahl auf «praktisch null» verringern. Es blieben nur noch wenige Plätze wie etwa die «notorisch überbelegte» Landiwiese. Sie fordern deshalb, dass die Stadt auf die neue Regelung verzichtet.

72 Gebiete mit genauen Vorgaben
Zürcher Gemeinden dürfen selber entscheiden, wo Hundeverbot oder Leinenpflicht gilt. Sie können auch Freilaufzonen schaffen, in denen die Vierbeiner von der Leine gelassen werden dürfen.

Dies hat die Stadt Zürich nun gemacht: Bei 72 Gebieten werden neue Schilder mit neuen Vorgaben aufgestellt («Tierwelt online» berichtete). Die Verfügung soll ab November umgesetzt werden. Die Entscheide seien mit Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern getroffen worden, betonte die Stadt.

Das kantonale Hundegesetz gilt aber weiterhin. Dies beinhaltet ein generelles Hundeverbot auf Friedhöfen, in Badeanstalten, auf Schulhausplätzen, Spielplätzen und Sportanlagen.