Die Delegiertenversammlung der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) hat am Donnerstag einen entsprechenden Antrag der Fachsektion camvet.ch angenommen, der Schweizerischen Tierärztlichen Vereinigung für Komplementär- und Alternativmedizin.

Je nach Kanton seien die Vorschriften für Tierheilpraxen unterschiedlich, schreibt die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) in einer Medienmitteilung.  In einigen Kantonen dürften Tierheilpraktiker beispielsweise Akupunkturnadeln einsetzen, in anderen nicht. In den meisten Kantonen dürften sie zudem ohne Praxisbewilligung praktizieren. Die GST fordert deshalb einheitliche Regelungen zu den Rechten und Pflichten von Tierheilpraxen. Einen entsprechenden Antrag hat die Delegiertenversammlung der GST am Donnerstag angenommen.

Wachsendes Bedürfnis nach komplementären Methoden
Viele Menschen würden komplementäre Heilmethoden für sich in Anspruch nehmen. Deshalb steige auch das Bedürfnis, Haustiere mit komplementären Methoden zu behandeln. Zum Wohle des Tieres sollten dies aber nur gut ausgebildete, kompetente Fachpersonen in tiermedizinischen Heilberufen tun dürfen, wie die GST weiterschreibt.

Tierärzte, die in einem Bereich der Komplementärmedizin tätig seien, hätten nach dem Studium mehrjährige Weiterbildungen absolviert. Die GST verleihe ihnen nach entsprechender Ausbildung Fähigkeitsausweise. Von der GST anerkannte Richtungen der Komplementärmedizin bei Tieren seien Homöopathie, Akupunktur und Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie, Osteopathie sowie Chiropraktik. Mit Ausnahme von Bagatellfällen sei die Erstdiagnose durch einen Tierarzt zentral, um die richtige Therapie einzuleiten.