Aufgrund der Verschärfung der Leitlinien gelten seit dem 1. Januar 2018 neue Regeln für den Transport von Medikamenten. Unter anderem habe die Schweiz Vorschriften über temperaturüberwachte Transporte von der EU übernommen, welche dort lediglich für Humanarzneimittel angewendet würden. Dies habe zur Folge, dass alle Tierarzneimittel temperaturkontrolliert versendet werden müssten. Die neue Logistik verteuere die Produkte im Inland und werde insbesondere in grenznahen Regionen den Konkurrenzdruck zum Nachteil von Schweizer Tierarztpraxen verstärken, teilte die GST am Donnerstag mit.    

Zudem hätten sich die Lieferbedingungen verändert. Die Pakete würden heute per Kurier verschickt und nur gegen Unterschrift abgegeben. Somit müsse den ganzen Tag eine Person in der Praxis anwesend sein, um die Lieferungen entgegenzunehmen.    

Während beispielsweise ein Tierarzt auf Hausbesuch sei, könne er keine Pakete entgegennehmen. Entweder müsse er seine Arbeit ständig unterbrechen oder eine Arbeitskraft einstellen, um die Lieferungen empfangen zu können. Sei beides nicht praktikabel, könne er seine Praxis wegen fehlender Medikamente nicht weiterführen.