Gemäss Bundesratsentscheid dürfen ambulante medizinische Praxen ab Montag wieder normal arbeiten, wie die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) am Donnerstag mitteilte. Dazu gehören auch die Veterinärmediziner.

Die GST erstellte Empfehlungen für ein Schutzkonzept. Dazu gehört unter anderem, dass Praxisbesuche nur nach telefonischer Anmeldung des Tierhalters erfolgen sollten. Generell warten die Besitzer während der Untersuchung und Behandlung draussen. Die Übergabe des Tiers erfolgt zum Beispiel auf dem Parkplatz. Auch in der Nutztiermedizin wird auf den nötigen Abstand geachtet.

Die Tierarztpraxen und Tierkliniken mussten sich in den vergangenen Wochen auf die Grundversorgung und zwingend notwendige Behandlungen beschränken. Das führte zu erheblichen Umsatzeinbussen. Bei den Kleintierpraxen war Kurzarbeit darum verbreitet.

Weil die Halter ihre Tiere nicht mehr zur Behandlung in Nachbarländer bringen konnten, hatten aber die Tierärzte im Tessin und in der Ostschweiz trotz Angebotsbeschränkungen mehr zu tun. In den Grenzgebieten zu Deutschland gab es Mehrarbeit, weil mehr Halter ihre Pferde im Inland behandeln liessen, statt mit ihnen über die Grenze zu fahren.