Frau Martin, die Strebensethik stellt die Frage nach einem guten Leben. Wie sieht das gute Leben einer Katze aus?

Ein gutes Leben für eine Katze ist ein Leben, in welchem sie speziestypische Eigenschaften ausleben, aber auch individuellen Interessen und Vorlieben – zum Beispiel was ihre Beschäftigung, ihren Bewegungsdrang, ihre Vorlieben für Kontakte mit Menschen und anderen Tieren oder ihre Futterpräferenzen anbelangt – frei nachgehen kann. Um die Qualität des Katzenlebens zu beurteilen, braucht es eine gute Beobachtungsgabe und gute Kenntnisse des eigenen Tieres. Katzen zeigen zum Beispiel Schmerzempfindungen weniger explizit als andere Tierarten. Das bedeutet, dass die Besitzerin oder der Besitzer das Tier gut beobachten muss. Auch kann man Katzen verschiedene Angebote unterbreiten, um ihre individuellen Präferenzen und Interessen besser kennenzulernen.

Gibt es bestimmte Dinge, die für ein gutes Katzenleben unabdingbar sind?

Hauskatzen sind für ihr Wohlergehen oftmals von ihren Besitzern abhängig – Grundbedürfnisse nach Futter und genügend Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten müssen befriedigt werden.

Nehmen wir an, die Katze ist blind oder hat nur drei Beine. Was bedeutet dies in Bezug auf die Frage nach dem guten Leben?

Für viele Katzen stellen Behinderungen – insbesondere wenn sie früh im Leben auftreten – kein Problem dar. Sie passen sich ihren Besonderheiten schnell an und lernen zum Beispiel, wie sie am besten auf einen Stuhl springen können, ohne sich zu verletzen. Wenn jemand jedoch mit einer blinden Katze an einer stark befahrenen Strasse wohnt, stellt sich in der Tat die Frage, ob man sich nicht der Behinderung der Katze anpassen sollte und diese nur noch unter Aufsicht nach draus­sen lässt.

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Im Zusammenhang mit der Betreuung von Menschen mit einer Behinderung ist die Menschenwürde von grosser Bedeutung. Inwiefern spielt die Würde des Tieres in ethischer Hinsicht eine Rolle?

Die Würde des Tieres wird in der Schweizer Gesetzgebung als Eigenwert des Tieres verstanden, der im Umgang mit ihm geachtet werden muss. Gemäss dem Rechtsverständnis wird die Würde des Tieres missachtet, wenn eine Belastung wie zum Beispiel Schmerzen oder Leid, aber auch Angst, Erniedrigung oder eine übermässige Instrumentalisierung des Tieres nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann. In der aktuellen Tierethikforschung gibt es jedoch eine Diskussion darüber, wie Tierwürde am besten verstanden werden kann und ob zum Beispiel die Interpretation der Schweizer Gesetzgebung alle relevanten Aspekte abdeckt.

Werden ihrer Meinung nach die relevanten Aspekte abgedeckt oder fehlt etwas?

Sowohl der Begriff der Menschenwürde wie auch der Tierwürde ist aus ethischer Sicht recht schwierig zu umreissen. Wir alle denken, wir wissen, was unter Würde zu verstehen ist, aber wenn wir dann den Begriff definieren sollten, merken wir, dass wir alle gänzlich unterschiedliche Verständnisse und Interpretationen haben. Eine Schwierigkeit mit dem rechtlichen Tierwürdebegriff ist, dass er im Gegensatz zum Menschenwürdebegriff nicht absolut ist – er erlaubt eine Abwägung von Interessen, welche wir aber im Fall des Menschen zurückweisen würden.

Zum Begriff der Tierwürde eine konkrete Frage: Kann eine Katze mit Windeln oder nur drei Beinen ein würdiges Leben führen?

Wenn man die Interpretation der Tierwürde aus dem Schweizer Gesetz als Grundlage nimmt: ja, klar.

In Bezug auf den Menschen ist Selbstbestimmung ein zentraler Wert. Gilt dies auch für Tiere? Katzen gelten ja als vergleichsweise eigenwillig …

In den letzten Jahren ist die Selbstbestimmung des Tieres in der Tat ein immer grösser werdendes Thema in tierethischen Debatten geworden. Wie zuvor schon gesagt, sollte man den Tieren auch ermöglichen, nach ihren eigenen Interessen und Vorlieben zu leben  und ihren Neigungen nachgehen zu können  – wie es bei uns Menschen der Fall ist. Aber natürlich sollte man darauf achten, dass das Tier sich dabei keinen allzu grossen Gefahren aussetzt. Und im eigenen Haushalt darf man gewisse Regeln setzen, wie man es ja auch bei Kindern oder Besuchern tut. Ob sich die Katze dann daran hält, ist eine andere Frage …

Zur Person
Angela Martin ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel. Im Rahmen des Forschungsprojekts «Beastly Politics – A Theory of Justice for Nonhuman Animals» untersucht sie, was zu tun ist, wenn die grundlegenden Interessen von Menschen und Tieren in Konflikt stehen und wie die Interessen von Tieren in die Politik eingebracht werden können. Die Tierethikerin  und Forscherin lebte zwischen 2015 und 2016 mit neun von der Strasse geretteten Katzen in Kanada, die zum Teil blind waren oder nur drei Beine hatten.

Ist der Mensch in ethischer Hinsicht verpflichtet, sich besonders sorgfältig um behinderte Tiere zu kümmern?

Falls die Behinderung durch den Menschen erzeugt wurde – zum Beispiel durch einen Autounfall oder eine mutwillige Schädigung – könnte man in der Tat sagen, dass man in diesem Fall eine besondere Hilfspflicht hat. Aber grundsätzlich gilt, dass wir allen Tieren, die sich in einem Abhängigkeitsverhältnis zu uns befinden, besondere Pflichten schulden, unabhängig vom Grad der Behinderung.

Hat der Mensch das Recht, seine Katze einschläfern zu lassen, wenn ihm ihr Leiden zu gross scheint?

Wenn in Rücksprache mit einer Tierärztin oder einem Tierarzt klar ist, dass die Katze mehr Leid und Schmerzen als Freude erlebt und der Tod somit eine Erlösung wäre: ja.

Liefert uns die Ethik Orientierung zu der Frage, wie viel Leid zu viel ist?

Wenn Leid und Schmerzen die Momente der Freude und des Glückes ganz klar überwiegen, dann könnte man davon sprechen, dass es zu viel Leid ist.