Das Birksgericht Zofingen hat entschieden: Der Angeklagte, der 2016 zwei Rehpinscher in der Aare ertränkte, muss zwar nicht ins Gefängnis, wird aber der mehrfachen Tierquälerei schuldig gesprochen. Dafür wird er mit 20 Monaten bedingt gebüsst. Seine Frau kasssiert wegen Anstiftung 16 Monate bedingt.

Nach Kurt W. Amsler, Gründer der Tierschutzgruppierung Animal Rights und Naturfotograf, hätte das Ehepaar die Höchststrafe verdient: Drei Jahre bedingt sieht das Gesetz für solche Fälle von Tierquälerei vor. «Es geht darum, ein Exempel zu statuieren», betont Amsler, der mit Vertretern von Animal Rights, Animal Trust sowie des Verein Wildtierschutz Schweiz vor dem heutigen Prozessauftakt um 14 Uhr eine Mahnwache vor dem Bezirksgericht hielt.

Wer sind die Angeklagten?
Auf der Anklagebank des Bezirksgerichts Zofingen sitzen ein 38-jähriger Portugiese und seine 34-jährige Ehefrau. Ihnen werden mehrfache Tierquälerei und falsche Anschuldigung vorgeworfen. Gemäss Anklageschrift soll der Mann vor zwei Jahren die beiden Rehpinscher seiner Gattin mit ihren Hundeleinen an je ein Stahlrohr gebunden haben («Tierwelt Online» berichtete). Nachdem er die Vorrichtung mit Kabelbindern fixiert hatte, warf er die Hunde gemäss Anklage in die Aare, wo sie jämmerlich ertranken. Der Fall erregte bereits 2016 viel Aufmerksamkeit.

Auch nun ist er wieder in den Medien. Nach den Fällen von Tierquälerei in Hefenhofen im Thurgau und Boningen in Solothurn («Tierwelt Online» berichtete) sei der «Fall Zofingen» eine der medienwirksamsten der letzten Zeit, sagt Amsler. Das Aufsehen ist nicht zuletzt seinem Engagement zu verdanken: Mehr als 13’000 Unterschriften hat er zusammen mit Tierschützern gesammelt und vor zwei Jahren bei der Staatsanwaltschaft Aargau eingereicht. Und nun wurden erneut Unterschriften gesammelt, denn die beantragten Strafen gehen den Tierschützern zu wenig weit: Mit zwei Petitionen kamen diesmal knapp 30'000 zusammen.

Diese Signale aus der Öffentlichkeit würden einen gewissen Druck auf das Gericht erzeugen, die Sache ernst zu nehmen – obwohl es am Ende natürlich selber entscheide, sagt Amsler. Doch wie hoch das Urteil heute auch immer ausfalle, das Ehepaar sei ohnehin bestraft. Denn der Fall hat landesweit für Schlagzeilen gesorgt. Teilweise wurden sogar Bilder der Angeklagten veröffentlicht, auf denen sie zu erkennen sind. Mit Überschriften, in denen sie als «Hunde-Mörder», «Tierquäler» oder «Hunde-Ersäufer» betitelt wurden, verbreitete sich die Meldung viral im Internet. «Früher hätte man bei einer solchen Aktion von einem Pranger gesprochen», sagt Amsler. 

Markige Schlagzeilen auf den Transparenten
Mit markigen Schlagzeilen operierte auch die Demonstrantin, die am Donnerstagmittag ein Plakat mit der unmissverständlichen Forderung aufhielt, die angeklagte Familie sei auszuschaffen. Eine Vertreterin des Vereins Wildtierschutz Schweiz indes forderte die «Höchststrafe für Tierquälerei». Und eine weitere Tafel wies auf die 30'000 Unterschriften hin, die eine klares Signal aussenden.  

Dass ihre Aussagen mitunter provozieren, nehmen die Demonstrierenden vor dem Bezirkgericht Zofingen in Kauf. Nur so könne man die Bevölkerung aufrütteln, ist auch Amsler überzeugt und verweist auf die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Animal Rights. Dass weitere Tierschutzgruppierungen wie Peta oder das globale Non-Profit-Netzwerk von Medienaktivisten und Journalisten im Internet, «Indymedia», in Zofingen nicht anwesend seien, ist für ihn kein Manko. Natürlich wären sie jederzeit willkommen, betont Amsler. Man habe aber bei der Petition und der Organisation der Demo bewusst nur mit wenigen Akteuren zusammen gearbeitet. Denn viele Köche würden den Brei bekanntlich verderben.

Was würde Amsler die Angeklagten fragen, sollte er ihnen dereinst begegnen? Er verweist auf die Transparente, die vor dem Eingang des Bezirksgerichts ausgerollt sind: «Warum?» steht auf einigen von ihnen. Das würde er fragen. Und dazu würde er den Angeklagten lange in die Augen schauen.