Die Verordnung hatte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Ende April in die Vernehmlassung geschickt. Sie konkretisiert bestehende Bestimmungen zum Tierschutz beim Züchten von Tieren aus dem Jahr 2008.

In der Verordnung werden unter anderem Merkmale und Symptome aufgelistet, die für ein Tier belastend sein können. Dazu zählen etwa übermässig lange Ohrmuscheln oder eine übermässige Faltenbildung, die zu einer chronischen Hautentzündung führen kann.

Am Dienstag präsentierte nun der Schweizer Tierschutz seine Position zur Vorlage. Der Grundtenor ist positiv. «Die Vorschläge zielen in in die richtige Richtung», liess sich STS-Geschäftsführer Hans-Ulrich Huber in einer Mitteilung zitieren.

Zu kurze Verbotsliste
Kritik äussert der Tierschutz an der Liste der verbotenen Zuchtformen, die ebenfalls Teil der Verordnung ist. Darunter befinden sich beispielsweise Tanzmäuse, Katzen mit fehlenden Tasthaaren und Blasenauge-Goldfische. Diese Liste sei zwar sachgemäss, hält der STS fest. Gerne hätte man aber noch weitere Zuchtformen darauf gesehen.

Bei den Hunden sollte in den Augen der Tierschützer etwa die heutige extreme Zuchtform von Möpsen verboten werden. Die beliebte Hunderasse mit ihrer stark ausgeprägten Kurzköpfigkeit leide unter massiven gesundheitlichen Einschränkungen. Dazu gehörten neben Atemproblemen auch Augenerkrankungen und Hautentzündungen.

Hier vermutet der Tierschutz eine «falsche Rücksichtnahme» des verantwortlichen Bundesamtes auf die Bedürfnisse einiger Tierzüchter, denen nichts wichtiger sei als das Aussehen ihrer Tiere.

Wirkung hängt von Umsetzung ab
Handlungsbedarf sieht der STS zudem bei der Zucht von Schweinen, Vieh, Geflügel und anderen Nutztieren. Die Fördergelder des Bundes an die Nutztierzucht dürften nicht dazu beitragen, dass die Landwirtschaft den Irrweg von einseitigen Hochleistungszuchten beschreite.

Allgemein ist aus der Sicht des Tierschutzes mit der neuen Verordnung nur ein erster Schritt getan: Ob es gelinge, mit dieser künftig zumindest die schlimmsten Auswüchse in der Tierzucht zu verhindern, hänge von der Umsetzung durch die Züchter ab – und von der Durchführung behördlicher Kontrollen.