Bei manchen Haltungsformen handle es sich um offensichtliche Tierquälerei, schrieb der STS am Montag in einer Medienmitteilung. So fanden die Tierschützer in einem Käfig einen toten Goldhamster. Obwohl Goldhamster Einzelgänger sind, war der Käfig mit Artgenossen überfüllt. Das tote Tier wies bereits Bissstellen auf.

Es seien auch Gesetzesverstösse betreffend Mindestmassen und Einzelhaltung festgestellt worden, heisst es weiter. Zudem seien Produkte entdeckt worden, die in der Anwendung verboten, von tierquälerischer Art oder irreführend deklariert gewesen seien. Auch sogenannte Erziehungshilfsmittel würden teilweise weiterhin verkauft.

«Erziehungshilfsmittel sind beispielsweise Hundehalsbänder, die für den Hund unangenehmes Gas ausströmen, welches gesundheitsschädigend sein kann», erklärte Sandra Schaefler vom STS auf Anfrage. Einige der besuchten Geschäfte hätten nach Bekanntgabe der Resultate mitgeteilt, dass sie solche Produkte aus dem Sortiment nehmen würden.

Unzureichende Beratung
Felix Weck, Präsident des Verbands Zoologischer Fachgeschäfte der Schweiz (VZFS), sagte dazu, dass die Forderungen des Schweizerischen Tierschutzes zum Teil unrealistisch seien. "Wenn ein Kunde beispielsweise eine Transportkiste für seinen Hamster braucht, sind die Masse des Behälters kleiner, als das Gesetz vorschreibt", sagte er auf Anfrage.

In der Hälfte der Geschäfte sei die Beratung unzureichend gewesen. Zudem habe das gesetzlich vorgeschriebene Informationsblatt beim Verkauf von Tieren vielfach gefehlt. In der verdeckten Recherche besuchte der STS 43 Zoohandlungen in der ganzen Schweiz. Die Geschäfte in der Romandie schnitten tendenziell schlechter ab.

Seit der Kontrolle im vergangenen Jahr haben gemäss dem STS einige Geschäfte jedoch auch Verbesserungen erzielt und beispielsweise beanstandete Produkte aus dem Verkauf gestrichen.