Die Ernüchterung ist Martina Schybli von der Fachstelle Heimtiere des Schweizer Tierschutzes (STS) anzuhören: «In den drei Jahren seit unserer letzten Erhebung zum Inseratehandel mit Tieren ist zwar einiges passiert», stellt sie fest. Im Online-Inseratemarkt herrsche aber nach wie vor grosser Handlungsbedarf.

Unter anderem stört sich der STS an den Nutzungsbedingungen der geprüften Plattformen. Diese seien meist nicht auf den Tierhandel zugeschnitten. Inseratinhalte sowie die Anbieter würden von den Betreibern der Portale oft nicht kontrolliert. Damit öffne man illegalen Machenschaften Tür und Tor. «Um unseriöse Angebote zu verhindern, ist es wichtig, dass Anbieter von Tieren ihre korrekten Kontaktdaten veröffentlichen müssen», sagt Schybli. Die Inserateplattformen seien in der Pflicht, diese zu verifizieren. Betrugsversuche würden dadurch massiv erschwert. Eine solche Überprüfung wäre mit gängigen Online-Instrumenten einfach zu bewerkstelligen.

Zweifelhafte Online-Angebote
Die Realität sieht anders aus. «Oft entdecken wir ein zweifelhaftes Angebot. Weil bei der Online-Inserateplattform aber weder Name noch IP-Adressse hinterlegt sind, haben wir keine Handhabe gegen den Anbieter», beklagt Schybli. Erlebt hat sie das mehrfach und machte etwa auf die tierschutzwidrige Angebote von Hunden mit coupierten Ohren aufmerksam. «Mir blieb nichts übrig, als den Anbieter darauf hinzuweisen, dass sein Angebot rechtswidrig ist. Dabei konnte ich nur hoffen, dass das Inserat gelöscht wird», sagt sie.

Manchmal verschwindet das kritisierte Angebot nur kurzfristig, um danach gleich wieder zu erscheinen, in leicht abgeänderter Fassung. Als Schybli einmal die ungenügenden Masse eines Vogelkäfigs kritisierte, wurde das gleiche Inserat später erneut publiziert – einfach ohne Grössenangaben.

Hoffen auf die revidierte Tierschutzverordnung
Dass sich die meisten Online-Plattformen damit schwertun, ihre Bestimmungen für Tierinserate anzupassen, hat laut Schybli mit fehlendem politischen Druck zu tun. Daher hofft sie, dass die Kontrollpflicht 2018 in einer der nächsten Revisionen der Tierschutzverordnung festgehalten wird. «Viele Plattform-Betreiber messen dem Tierschutz eben keine oder nur eine untergeordnete Bedeutung bei», hat sie beobachtet. 

Diesen Eindruck hat der STS auch von Online-Plattformen wie findix.ch und locanto.ch. Hier entdeckte er «etliche Angebote von illegalen Hunde- und Katzenhändlern», wie er in seiner Medienmitteilung von Mitte dieser Woche schreibt. «Diese Portale sind auch mit der Veröffentlichung sogenannter Kamerun-Inserate negativ aufgefallen», hält Schybli fest. Dabei handelt es sich um Inserate, in denen exotische oder aussergewöhnliche Tiere angeboten werden, zum Beispiel sprechende Papageien. Wer im Voraus zahlt, ist sein Geld los. Denn in Wirklichkeit existieren diese Tiere nicht.

Ihren Namen haben die Fake-Inserate übrigens wegen ihrer ursprünglichen Herkunft. Längst sitzen die Drahtzieher dieser dubiosen Machenschaften aber nicht mehr nur in Kamerun, sondern agieren über die ganze Welt verteilt. «Solche Inserate sind aufgrund ihrer holprigen und fehlerhaften Sprache in der Regel einfach zu erkennen. Plattformen, die eine seriöse Prüfung der Angebote vornehmen, können sie einfach erkennen und eliminieren», sagt Schybli. «Tierwelt online» wollte wissen, was die erwähnten Plattformen zu der Kritik sagen und was sie für eine besserer Kontrolle unternehmen wollen. Auf unsere Nachfrage haben findix.ch und locanto.ch bis Redaktionsschluss allerdings nicht reagiert.

Nur zwei Plattfiormen haben strenge Kontrollen
So ernüchternd die Bilanz der geprüften Online-Portale ist, es gibt auch löbliche Ausnahmen. Eine markante Verbesserung stellte der STS seit der letzten Erhebung bei der Online-Plattformen anibis.ch fest, und auch das Portal Tier-Inserate.ch bietet im Bereich Hundewelpen eine akzeptable Kontrolle.

So erkennt man unseriöse Online-Tierinserate
Der STS rät, auf Ungereimtheiten in Online-Tierinseraten zu achten. Zu einem seriösen Online-Tierinserat gehören:
- Vollständige Kontaktadresse des Anbieters (Name, Anschrift, Telefon). Verkäufer, die unter einem Pseudonym oder ohne Angabe der Wohnadresse operieren, sollten hellhörig machen.
- Informationen zu den angebotenen Tieren (Alter, Geschlcht, Herkunft, ggf. erforderliche Haltebewilligung, vor allem bei Hunde-, Vogel- und Reptilieninseraten). Chip-Nummer, Impfungen.
- Die Möglichkeit, das Tier vor dem Kauf zu besuchen. Aufpassen sollte man zudem, wenn die Übergabe eines Tiers auf einem Parkplatz im Ausland erfolgen soll. In einigen Fällen beabsichtigen Verkäufer des weiteren, Tiere zu verschicken.

Um solche Machenschaften zu unterbinden, ist des Forderung des STS deutlich: Er pocht darauf, dass die Kontroll- und Registrierungsprozesse verbessert werden.