Der Bund hatte Ende November des letzten Jahres die obligatorischen Kurse für Hundehalter und Hunde per 1. Januar 2017 gestrichen, weil sie objektiv zu wenig gebracht hätten («Tierwelt Online» berichtete). Die Kantone sind allerdings frei, solche Kurse vorzuschreiben, falls sie dies wünschen.

Die Befürworter dieser praktischen Hundeausbildung räumten am Montag im Walliser Kantonsparlament ein, dass die heutige Situation nicht mehr dieselbe sei wie 2008, als das Kurs-Obligatorium für Hunde und Halter in Kraft gesetzt worden sei. Damals hätten mehrere Vorfälle die Bevölkerung und die Behörden empört, bei denen Kinder und Erwachsene bei Hundeangriffen schwere Bisswunden erlitten hätten.

Dass es heute weniger solche Fälle gebe, sei aber gerade den obligatorischen Hundekursen zu verdanken, argumentierten die Motionäre. Sie bezeichneten es als wichtig, diese Anstrengungen aufrechtzuerhalten. Statt einer generellen Kurspflicht für alle Halter, wäre eine nach Art des Hundes nuancierte Lösung denkbar.

Das Parlament zeigte sich schliesslich mit 78 zu 45 Stimmen bereit, die Motion als Postulat an die Regierung zu überweisen. Diese muss nun nicht direkt gesetzgeberisch tätig werden. Sie soll aber zumindest prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Wiedereinführung der obligatorischen Hundekurse sinnvoll wäre.